Sportförderung
Der Landkreis fördert Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben von Vereinen mit einer Investitionssumme von mehr als 5.000 €. Als Modernisierung gilt auch die Erweiterung von Sportanlagen als Anpassung an den gegenwärtigen und zukunftsorientierten Nutzungsanspruch.
Die Förderung erfolgt im Rahmen entsprechender Richtlinien und zur Verfügung stehender Haushaltsmittel; ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Anträge sollen bis zum 1. September eines Jahres für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr vorliegen.
Die Richtlinien und Antragsformulare sind beim Fachdienst Schulen erhältlich.
Die Förderung erfolgt im Rahmen entsprechender Richtlinien und zur Verfügung stehender Haushaltsmittel; ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Anträge sollen bis zum 1. September eines Jahres für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr vorliegen.
Die Richtlinien und Antragsformulare sind beim Fachdienst Schulen erhältlich.

