Behindertenberatung für Kinder und Jugendliche
An alle Kinder und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren mit Entwicklungsretardierung, drohender oder bestehender Behinderung jeglicher Art.
Telefonische Beratung durch eine Kinderärztin zu allen Fragen über drohende oder bestehende Behinderung eines Kindes oder Jugendlichen.
Untersuchung Ihres Kindes zwecks Gutachten zur Kostenanerkennung einer besonderen Förder- oder Behandlungsmaßnahme. Der Antrag wird beim Dezernat 3 Jugend/Soziales/Schulen (Eingliederungshilfe oder Erziehungshilfe ) gestellt und von dort an uns weitergeleitet.
Dies können folgende Maßnahmen sein:
- Eingliederung in einen Heilpädagogischen Kindergarten oder Integrationskindergarten
- spezielle Fördermaßnahmen wie Heilpädagogik
- spezielle Internatsunterbringung für Sonderschulen und andere
- ärztliche Untersuchungen und Gutachten im Rahmen des schulärztlichen Dienstes für Kinder, die eine sonderpädagogische Förderung erhalten sollen oder bereits erhalten
- Einschulungsuntersuchungen für Kinder, die im Integrationskindergarten, Sprachheilkindergarten oder Heilpädagogischen Kindergarten sind oder Frühförderung erhalten
Nach Möglichkeit das Vorsorge-Untersuchungsheft Ihres Kindes und eventuell schon vorhandene ärztliche oder (heil-)pädagogische Unterlagen. Sie benötigen keine ärztliche Überweisung.
Weitere Informationen über Behinderung bei Kindern und entsprechende Angebote finden Sie unter: Familienratgeber.

