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Behindertenberatung für Kinder und Jugendliche

An wen richtet sich unser Angebot ?

An alle Kinder und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren mit Entwicklungsretardierung, drohender oder bestehender Behinderung jeglicher Art.

Was erwartet Sie dort ?

Telefonische Beratung durch eine Kinderärztin zu allen Fragen über drohende oder bestehende Behinderung eines Kindes oder Jugendlichen.
Untersuchung Ihres Kindes zwecks Gutachten zur Kostenanerkennung einer besonderen Förder- oder Behandlungsmaßnahme. Der Antrag wird beim Dezernat 3 Jugend/Soziales/Schulen (Eingliederungshilfe oder Erziehungshilfe ) gestellt und von dort an uns weitergeleitet.
Dies können folgende Maßnahmen sein:

  • Eingliederung in einen Heilpädagogischen Kindergarten oder Integrationskindergarten
  • spezielle Fördermaßnahmen wie Heilpädagogik
  • spezielle Internatsunterbringung für Sonderschulen und andere 
  • ärztliche Untersuchungen und Gutachten im Rahmen des schulärztlichen Dienstes für Kinder, die eine sonderpädagogische Förderung erhalten sollen oder bereits erhalten
  • Einschulungsuntersuchungen für Kinder, die im Integrationskindergarten, Sprachheilkindergarten oder Heilpädagogischen Kindergarten sind oder Frühförderung erhalten

Welche Unterlagen brauchen Sie ?

Nach Möglichkeit das Vorsorge-Untersuchungsheft Ihres Kindes und eventuell schon vorhandene ärztliche oder (heil-)pädagogische Unterlagen. Sie benötigen keine ärztliche Überweisung.

Weitere Informationen über Behinderung bei Kindern und entsprechende Angebote finden Sie unter: Familienratgeber.


Zuständigkeit:

Gesundheitsamt
Landkreis Hameln-Pyrmont
Hugenottenstrasse 6
31785 Hameln
Adresse in der Kreiskarte anzeigen


FAX: 05151/903-65300 
E-Mail


Ansprechpartner/in:

Doris Borkert



Telefon: 05151/903-5314 
E-Mail


Dr. José Becker
Kinder- und Jugendärztin



Telefon: 05151/903-5303 
E-Mail