Infektionsschutz
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind bestimmte Infektionskrankheiten meldepflichtig.
Der öffentliche Gesundheitsdienst erfasst Infektionskranke und deren Kontaktpersonen, ermittelt die Infektionsquelle, überwacht und berät Erkrankte.
Im Einzelfall sind Verwaltungszwangsmassnahmen zu ergreifen, um einer Ausbreitung von Infektionserkrankungen vorzubeugen.
Infektionskrankheiten verursachen erfahrungsgemäß bei Betroffenen und in der Allgemeinbevölkerung große Ängste. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Information soll unbegründeten Ängsten entgegengewirkt und hygienisch besseres Verhalten bewirkt werden.
Wenn Sie Fragen zu Infektionskrankheiten haben, beraten wir Sie gern!
Der öffentliche Gesundheitsdienst erfasst Infektionskranke und deren Kontaktpersonen, ermittelt die Infektionsquelle, überwacht und berät Erkrankte.
Im Einzelfall sind Verwaltungszwangsmassnahmen zu ergreifen, um einer Ausbreitung von Infektionserkrankungen vorzubeugen.
Infektionskrankheiten verursachen erfahrungsgemäß bei Betroffenen und in der Allgemeinbevölkerung große Ängste. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Information soll unbegründeten Ängsten entgegengewirkt und hygienisch besseres Verhalten bewirkt werden.
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Zuständigkeit:
Gesundheitsamt
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