Mittagsverpflegung
Die Kosten für Ernährung sind grundsätzlich im Regelbedarf von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Das Schulsystem oder die Arbeitszeiten der Eltern führen oft dazu, dass Kinder längere Schul- und Betreuungszeiten haben und eine Mittagsverpflegung sinnvoll und notwendig ist. Das Mittagsessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung ist aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause. Der Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung soll diese Mehrkosten ausgleichen.
Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen oder Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind, erhalten einen Zuschuss. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben keinen Anspruch auf die Leistungen.
Der Zuschuss wird per Gutschein oder per Direktzahlung an den Anbieter gewährt.
Gesetzlich festgelegt ist, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig vom Essenspreis einen Eigenanteil von 1 Euro pro Essen beim Essensanbieter ihrer Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege direkt bezahlen müssen.
Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen oder Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind, erhalten einen Zuschuss. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben keinen Anspruch auf die Leistungen.
Der Zuschuss wird per Gutschein oder per Direktzahlung an den Anbieter gewährt.
Gesetzlich festgelegt ist, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig vom Essenspreis einen Eigenanteil von 1 Euro pro Essen beim Essensanbieter ihrer Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege direkt bezahlen müssen.
Auf den folgenden Seiten stehen Ihnen alle Informationen über die einzelnen Leistungen, Beantragung und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für Ihre Kinder beziehungsweise Ihren eigenen Leistungsanspruch zur Verfügung.
Soziale und kulturelle Teilhabe
Ansprechpartner für das Kreissozialamt:
A - K
Denise RothbauerTelefon: 05151/903-3124
L - Z
Kerstin BenferTelefon: 05151/903-3109
Ansprechpartner für das JobCenter Hameln-Pyrmont:
Auskünfte zur Leistungsgewährung
Süntelstr. 5
31785 Hameln
31785 Hameln
Telefon: 05151/7815-4

