Schülerbeförderung
Schülerinnen und Schüler, die noch keine 25 Jahre alt sind und die nächstgelegene, allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten. Die Aufwendungen werden grundsätzlich in voller Höhe erstattet, soweit sie nicht durch Dritte übernommen werden und es dem Leistungsberechtigten nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelsatz zu bestreiten.
In der Regel werden Schülerinnen und Schüler erst ab der Sekundarstufe II einen Anspruch auf diese Leistung haben, da die schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Niedersachsen eine vollständige Kostenübernahme bis zum Abschluss der Sekundarstufe I vorsehen. Ein Bedarf kann nur berücksichtigt werden, wenn für den Weg zur Schule tatsächlich öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden und die direkte Entfernung zwischen der Wohnung und der Schule mehr als 2 Kilometer beträgt.
Bei dem Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten handelt es sich um eine zweckbestimmte Geldleistung auf Antrag, die konkret nachgewiesen werden muss..
Informationen zur Höhe der Kosten der Schülerbeförderung im öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Hameln-Pyrmont finden Sie auf der Homepage der Oeffis
Auf den folgenden Seiten stehen Ihnen alle Informationen über die einzelnen Leistungen, Beantragung und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für Ihre Kinder beziehungsweise Ihren eigenen Leistungsanspruch zur Verfügung.
Soziale und kulturelle Teilhabe
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L - Z
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