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Schulausflüge

Um die Teilnahme an allen eintägigen Ausflügen in Schulen oder Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen werden mit der Gesetzesänderung im Sozialgesetzbuch II, XII und Bundeskindergeldgesetz die tatsächlich anfallenden Kosten übernommen. In der Praxis nahmen leistungsberechtigte Kinder aus finanziellen Gründen häufig nicht an diesen Ausflügen teil oder waren auf die Unterstützung Dritter (z. B. Schule, Fördervereine) angewiesen.

Einen Antrag können Sie für alle leistungsberechtigten Kinder stellen, die eine Kindertagesstätte besuchen oder für alle Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs können nicht übernommen werden.

Die Kosten für die mehrtägigen Klassenfahrten werden wie bisher übernommen. 

Zeitpunkt und Dauer der Fahrt sowie die Höhe der Kosten sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Die Leistung wird per Gutschein oder per Direktzahlung an die Schule oder die Kindertagesstätte gewährt.

Auf den folgenden Seiten stehen Ihnen alle Informationen über die einzelnen Leistungen, Beantragung und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für Ihre Kinder beziehungsweise Ihren eigenen Leistungsanspruch zur Verfügung.

Zuständigkeiten und Anträge

Schulbasispaket

Schülerbeförderung

Schulausflüge

Mittagsverpflegung

Lernförderung

Soziale und kulturelle Teilhabe

 

Ansprechpartner für das Kreissozialamt:

A - K

Denise Rothbauer



Telefon: 05151/903-3124
E-Mail

L - Z

Kerstin Benfer



Telefon: 05151/903-3109
E-Mail


Ansprechpartner für das JobCenter Hameln-Pyrmont:

JobCenter Hameln-Pyrmont
Auskünfte zur Leistungsgewährung
Süntelstr. 5
31785 Hameln
Adresse in der Kreiskarte anzeigen


Telefon: 05151/7815-4