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Schulbasispaket

Das Schulbasispaket stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler mit einer angemessenen Ausstattung am Unterricht teilnehmen. Anschaffungen wie Schulranzen, Hefte, Taschenrechner und Zirkel können durch das Schulbasispaket finanziert werden.

Das Schulbasispaket wird für Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen, automatisch in zwei Stufen ausbezahlt: Die Eltern erhalten zum 1. August (Schuljahresbeginn) 70 Euro und zum 1. Februar des Folgejahres 30 Euro, um die Schulmaterialien über das Schuljahr gut abdecken zu können.

Sie brauchen als Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII hierfür keinen gesonderten Antrag zu stellen. Für Kinder, deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, kann das Schulbasispaket mit dem Antrag auf Bildung und Teilhabe beantragt werden.

Auf den folgenden Seiten stehen Ihnen alle Informationen über die einzelnen Leistungen, Beantragung und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für Ihre Kinder beziehungsweise Ihren eigenen Leistungsanspruch zur Verfügung.

Zuständigkeiten und Anträge

Schulbasispaket

Schülerbeförderung

Schulausflüge

Mittagsverpflegung

Lernförderung

Soziale und kulturelle Teilhabe

 

Ansprechpartner für das Kreissozialamt:

A - K

Denise Rothbauer



Telefon: 05151/903-3124
E-Mail

L - Z

Kerstin Benfer



Telefon: 05151/903-3109
E-Mail


Ansprechpartner für das JobCenter Hameln-Pyrmont:

JobCenter Hameln-Pyrmont
Auskünfte zur Leistungsgewährung
Süntelstr. 5
31785 Hameln
Adresse in der Kreiskarte anzeigen


Telefon: 05151/7815-4