Soziale und kulturelle Teilhabe
Ab dem 01.01.2011 erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, Leistungen, die die Kosten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigen.
Unterstützt wird das Mitmachen in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit. Um dies zu ermöglichen, stehen jedem Kind auf Antrag zusätzliche Leistungen im Wert von 10 Euro monatlich zur Verfügung (zum Beispiel für den Sportverein, die Musikschule, die Jugendfeuerwehr, die Pfadfinder-Freizeit).
Die Leistung wird per Gutschein oder per Direktzahlung an den Anbieter gewährt.
Unterstützt wird das Mitmachen in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit. Um dies zu ermöglichen, stehen jedem Kind auf Antrag zusätzliche Leistungen im Wert von 10 Euro monatlich zur Verfügung (zum Beispiel für den Sportverein, die Musikschule, die Jugendfeuerwehr, die Pfadfinder-Freizeit).
Die Leistung wird per Gutschein oder per Direktzahlung an den Anbieter gewährt.
Auf den folgenden Seiten stehen Ihnen alle Informationen über die einzelnen Leistungen, Beantragung und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für Ihre Kinder beziehungsweise Ihren eigenen Leistungsanspruch zur Verfügung.
Soziale und kulturelle Teilhabe
Ansprechpartner für das Kreissozialamt:
A - K
Denise RothbauerTelefon: 05151/903-3124
L - Z
Kerstin BenferTelefon: 05151/903-3109
Ansprechpartner für das JobCenter Hameln-Pyrmont:
Auskünfte zur Leistungsgewährung
Süntelstr. 5
31785 Hameln
31785 Hameln
Telefon: 05151/7815-4

