Sperrmüll
Abfuhrmodalitäten
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt bedarfsorientiert per Abrufkarte. Sperrmüll wird auf schriftlichen Antrag des Abfallbesitzers bis zu 2 mal jährlich in haushaltsüblichen Mengen (das heißt jeweils bis zu maximal 4 Kubikmeter Material -zerlegt- ) gebührenfrei abgefahren.
Auf der Sperrmüllabrufkarte sind Art und Menge der zu entsorgenden Gegenstände einzutragen. Neben Ihrer Adresse und Telefonnummer für eventuelle Rückfragen geben Sie bitte auch den Ortsteilnamen sowie eine eventuell abweichende Abholanschrift an.
Um wirtschaftliche Touren planen zu können, werden die Sperrmüllanmeldungen aus den jeweiligen Abholgebieten zusammengefasst. Melden Sie Ihren Sperrmüll deshalb bitte rechtzeitig, das heißt mindestens einen Monat vor dem beabsichtigten Termin, an.
Die KreisAbfallWirtschaft legt den Abfuhrtermin fest und gibt ihn dem Antragsteller per Postkarte bekannt.
Blitzabfuhr
Sollte bei Ihnen ein zusätzlicher Abholtermin oder die Entsorgung einer großen Menge, zum Beispiel bei Entrümpelungen anstehen, wird die KreisAbfallWirtschaft gern für Sie tätig.
Diese Sonderleistung ist jedoch mit einer entsprechenden Gebühr verbunden. So werden 70,- Euro für jeden zusätzlichen Termin erhoben, bei mehr als haushaltsüblichen Mengen sind 18,- Euro je Kubikmeter Material zu entrichten.
Weitere Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Sperrmüll finden Sie nachfolgend:
Modalitäten
Was gehört zum Sperrmüll?
Was ist vom Sperrmüll ausgeschlossen?
Warum Sie nicht einfach “dazustellen“ können
Bereitstellung

