Regionale Entwicklung
Im Referat Wirtschaftsförderung / Regionale Entwicklung werden die Aufgaben der Raumordnung und Regionalplanung (Landesplanung auf regionaler Ebene) wahrgenommen.
- Raumordnung und Regionalplanung
- Ausschnitt Regionales Raumordnungsprogramm
- Modellprojekt Planungskooperation
Je mehr Ansprüche an einen begrenzten Raum gestellt werden, desto wichtiger ist die Abstimmung und die Koordination. Handelt es sich um größere Interessengegensätze, um Planungen, die mehrere Gemeinden berühren, dann koordiniert diese Dinge der Landkreis oder ein Zweckverband als Regionalplanungsbehörde (untere Landesplanungsbehörde).
Die Raumordnung stimmt alle Planungen auf diese Weise aufeinander ab und gleicht auftretende Konflikte aus. Dies erfolgt in sog. Raumordnungsverfahren mit dem Ergebnis der Landesplanerischen Feststellung oder in raumordnerischen Beurteilungen mit dem Ergebnis der Landesplanerischen Stellungnahme. Sie hilft, den Raum, in dem wir leben, so gut wie möglich zu ordnen und achtet darauf, dass möglichst jeder zu seinem Recht kommt. Die Raumordnung beinhaltet dabei sowohl den ordnenden als auch den sichernden Entwicklungsaspekt. Leitvorstellung bei der Erfüllung der Aufgaben ist eine nachhaltige Raumentwicklung, welche die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt. Gesetzlich geregelt ist die Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland im Raumordnungsgesetz (ROG) bzw. in Niedersachsen im Nds. Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG).
Vor diesem Hintergrund ist die Aufgabe der Regionalplanung die vorausschauende, zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung für die raum- und siedlungsstrukturelle Entwicklung der Region auf längere Sicht. Dazu ist ein übergeordneter überörtlicher und zusammenfassender Plan zu erstellen, das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP).
Das RROP, welches alle 10 Jahre neu aufgestellt wird, stellt die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Planungsraumes unter besonderer Berücksichtigung der Sicherung, des Schutzes, der Pflege und der Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen dar. Das RROP ist aus dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) zu entwickeln. Die Städte und Gemeinden müssen ihre Bauleitpläne an die im RROP festgelegten Ziele der Raumordnung anpassen.
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Die Lenkungsgruppe der Regionalen Entwicklungskooperation Weserberglandplus hat eine Weiterentwicklung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Regionalplanung beschlossen. Auf dieser Basis wurde auf der Ebene der Regionalplanung der Landkreise Holzminden, Hameln-Pyrmont, Schaumburg und Nienburg/Weser das „Modellprojekt Planungskooperation“ (MPK) initiiert. Dieses Projekt wird von der niedersächsischen Landesregierung als „Modellregion interkommunaler Zusammenarbeit in der Regionalplanung“ aus Mitteln der regionalisierten Landesentwicklung gefördert.
In einem ersten inhaltlichen Schwerpunkt wird, basierend auf den Zielsetzungen der Landesraumordnung sowie des regionalen Entwicklungskonzeptes 2007-2013, der Erhalt der Grundversorgung bzw. die Gestaltung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum unter Berücksichtigung des demographischen Wandels als Aufgabe der Regionalentwicklung aufgegriffen. Im Rahmen eines Gutachtens und moderierten Abstimmungsprozessen mit den regionalen Akteuren (Städte und Gemeinden, Fachdienste der Landkreise) wird untersucht, wie praktische Strategien und Instrumente für verschiedene Nachfragegruppen und räumliche Bezüge zur Sicherung und Weiterentwicklung der öffentlichen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum weiter- und/oder neu entwickelt werden können.
Als zweiter Handlungsschwerpunkt des Projektes sind die vorbereitenden Arbeiten für die (Teil-) Fortschreibung der regionalen Raumordnungsprogramme der REK-Landkreise vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie hier.

