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Servicegarantien

Die Kreisverwaltung will für alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft, ein zuverlässiger Partner sein. Durch die untenstehenden Servicegarantien erhalten Sie noch mehr Planungssicherheit für Ihr Vorhaben.
Wir wollen, dass Sie mit uns als Ihrem Dienstleister zufrieden sind und sagen Ihnen deshalb genau, welchen Zeitraum wir maximal für eine Leistung oder Entscheidung benötigen.

Natürlich können wir nur Bearbeitungszeiten innerhalb unserer Verwaltung garantieren, auf Bearbeitungszeiten in anderen Behörden (zum Beispiel bei notwendigen Stellungnahmen) haben wir leider keinen Einfluss. Hierfür benötigte Zeiten sind daher in den genannten Fristen nicht enthalten.

Bitte denken Sie daran, dass wir unsere Servicegarantien nur dann einhalten können, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen bei uns einreichen. Es ist daher selbstverständlich, dass die genannten Fristen erst dann zu laufen beginnen, wenn Ihre Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Welche Unterlagen das im Einzelfall sind, können Sie in den meisten Fällen unter der Rubrik „Bürgerbüro“ in den einzelnen Dezernaten erfahren oder telefonisch unter 05151/903-0 erfragen.

Sollten wir trotz größter Anstrengungen unsere Servicegarantie einmal nicht einhalten können, so werden wir selbstverständlich mit Ihnen in Kontakt treten und die Gründe erläutern. Natürlich sind wir für Vorschläge und Anregungen von Ihrer Seite dankbar.

Wir arbeiten für Sie, die Menschen im Landkreis Hameln-Pyrmont!

Bearbeitungsfristen für Aufgaben in den Bereichen

Bearbeitungsfristen der Abfallwirtschaft

  • Abfallberatung: sofort
  • Aufstellung bei Erstbezug, Brand, Diebstahl: 1 bis 2 Wochen
  • Austausch von Abfallbehältern: 1 bis 3 Wochen
  • Bürgerbeschwerden: 2 Wochen
  • Entsorgung „wilder Müll“: 2 Wochen
  • Sperrmüllabfuhr auf Abruf: 3 bis 6 Wochen
  • Blitzabfuhr von Sperrmüll (gebührenpflichtig): 3 Arbeitstage

Bearbeitungsfristen im  Bereich Erziehung / Familie / Bildung

  • Beurkundung von Sorgeerklärungen: sofort
  • Beurkundung von Zustimmungserklärungen in Familienangelegenheiten: sofort
  • Erziehungsgeldanträge: 3 Wochen
  • Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz: 2 Wochen
  • Übernahme der Kosten für eine Tagespflege: 2 Wochen
  • Unterhaltsbeurkundungen: sofort
  • Unterhaltsvorschussverfahren: 4 Wochen

Bearbeitungsfristen im Bereich Finanzen

  •  Löschungsbewilligungen: 2 Wochen

Bearbeitungsfristen im Bereich Gesundheit

Amts- und Vertrauensärztliche Gutachten

  • Adoption, Beihilfe, Einstellung, Verbeamtung: 6 - 8 Wochen
  • Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Erwerbsfähigkeit nach SGB II, Fahreignung: 6 - 8 Wochen
  • Kinder- und Jugendärztliche Gutachten: 12 Wochen
  • Zahnärztliche Gutachten: 4 Wochen

Bescheinigungen

  • Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG): 2 Wochen

Bearbeitungsfristen im Gewerbe-, Ordnungs- und Veterinärbereich

  • Ein-/Austragung erlaubnispflichtiger Waffe in/aus Waffenbesitzkarte: sofort
  • Erteilung Reisegewerbekarte: 2 Wochen
  • Jagdscheinverlängerung: sofort
  • Vorläufige Gaststättenkonzession (nur bei Übernahme): 1 Woche
  • Amtstierärztliche Bescheinigungen: 2 Arbeitstage

Bearbeitungsfristen im Bereich Planen, Bauen und Umwelt

  • Anbaugenehmigungen für Raps in Wasserschutzgebieten: 2 Wochen
  • Auskünfte aus dem Altlastenverzeichnis: 2 Wochen
  • Erteilung landwirtschaftlicher Grundstücksverkehrsgenehmigungen: 2 Monate
  • Erteilung naturschutzrechtlicher Ausnahmen / Befreiungen, ohne Verbandsbeteiligung: 3 Wochen
  • Genehmigung sonstiger Vorhaben bei Beteiligung anderer Behörden: 8 Wochen
  • Genehmigung sonstiger Vorhaben (Nebenanlagen wie Garagen, Wintergärten u.a.)
    ohne Beteiligung anderer Behörden: 4 Wochen
  • Genehmigung von Bauvorhaben unter Beteiligung der Naturschutzverbände: 34 Wochen
  • Genehmigung von Gewerbe- oder landwirtschaftlichen Vorhaben bei Beteilung anderer Behörden: 19 Wochen
  • Genehmigung von Gewerbe- oder landwirtschaftlichen Vorhaben ohne Beteiligung anderer Behörden
    (z.B. Gewerbeaufsichtsamt): 8 Wochen
  • Genehmigung von Wohnbauvorhaben bei Beteilung anderer Behörden: 8 Wochen
  • Genehmigung von Wohnbauvorhaben ohne Beteiligung anderer Behörden
    (z.B. Naturschutzbehörde, Wasserbehörde): 4 Wochen
  • Ortsbesichtigungen mit/durch der/die unteren/untere Naturschutzbehörde: 2 Wochen
  • Stellungnahmen zu Hofübergabeverträgen: 1 Monat

Bearbeitungsfristen im Bereich Straßenverkehr

  • Abmeldungen: sofort
  • Anordnung von Baustellen im Straßenraum: 2 Wochen
  • Anschriftenänderungen: sofort
  • Ausfuhrkennzeichen: sofort
  • Ausstellung Internationaler Führerscheine: sofort
  • Ausstellung von Ersatzführerscheinen: 4 Wochen
  • Ausnahmegenehmigung von der Anschnallpflicht/Helmpflicht: sofort
  • Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte: sofort
  • Erlaubnisse nach dem Fahrlehrergesetz. 2 Wochen
  • Erlaubnisse von Veranstaltungen im Straßenraum: 2 Wochen
  • Erteilung von Fahrerlaubnissen (Ersterteilung, Erweiterung, Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse)
    bis zur Erteilung des Prüfauftrages: 4 Wochen
  • Genehmigung / Erlaubnisse von Schwertransporten: 4 Wochen
  • Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz: 4 Wochen
  • Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz: 4 Wochen
  • Kurzzeitkennzeichen/rote Kennzeichen: sofort
  • Umtausch alter Führerscheine in den EU-Führerschein: 4 Wochen
  • Zulassung von Fahrzeugen: sofort
Landkreis Hameln-Pyrmont
Süntelstraße 9
31785 Hameln
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Telefon: 05151/903-0
E-Mail