Veranstaltungen im Straßenraum
Wenn Sie eine Veranstaltung planen, die den öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigt (beispielsweise Straßenfeste, sportliche Veranstaltungen (Läufe), Umzüge, Fahrzeugkonvois oder sonstige Aktionen) , benötigen Sie dazu eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.
Damit wird die Berechtigung erteilt, den öffentlichen Verkehrsraum ausnahmsweise anders als eigentlich vorgesehen nutzen zu dürfen (Paragraph 29 Straßenverkehrsordnung).
Zusätzlich zum Antrag ist ein Lageplan mit genauer Kennzeichnung des Veranstaltungsbereiches einzureichen.
In Absprache mit den beteiligten Behörden (Gemeinde, Polizei, u.a.) wird festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist; daraufhin ergeht eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung.
Verkehrszeichen, die dazu benötigt werden, können nach Absprache beim Bauhof Ihrer Gemeinde ausgeliehen werden.
Alle anfallenden Kosten für die Aufstellung der Beschilderung gehen zu Lasten des Veranstalters.
Des Weiteren ist auch für Veranstaltungen, die nicht im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden, sich jedoch auf den Straßenverkehr auswirken können, ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen zu stellen.
Erforderliche Unterlagen:

