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Zulassungsstelle

 Hinweise:

  1. Seit dem 01. Oktober 2005 ist die 38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24. September 2004 (BGBl. I S. 2374 ff) in Kraft getreten. Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft 1999/37/EG vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge in nationales Recht. Das bedeutet, dass definitiv ab 01. Oktober 2005 EU-harmonisierte Zulassungsdokumente eingeführt worden sind. Jede Zulassungsstelle muss von diesem Tag an neue Zulassungsdokumente ausfüllen, und zwar die

    - Zulassungsbescheinigung Teil I (sie ersetzt den Fahrzeugschein) und die
    - Zulassungsbescheinigung Teil II (sie ersetzt den Fahrzeugbrief).

    Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Alle Dokumente behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente (z. B. bei Umschreibungen) erforderlich wird. Muster der Zulassungsbescheinigungen Teil I und II können Sie bereits jetzt auf der Web-Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes Flensburg unter http://www.kba.de aufrufen.

    Sowohl für die Kraftfahrzeugzulassungsstelle als auch für die Führerscheinstelle werden im Übrigen Termine für Kunden (nicht für Händler)  für die Zeit Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr vergeben.

    Die Terminvergabe ist während der üblichen Öffnungszeiten unter der Rufnummer 05151/903-2122 möglich.
  2. Eine Außenstelle der Kraftfahrzeugzulassungsstelle befindet sich seit dem 1. Januar 2008 auch im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont. In der Zeit von 8:00 bis 11:00 Uhr sind dort mittwochs unter anderem An-, Um- und Abmeldungen von Kraftfahrzeugen für alle Bürgerinnen und Bürger möglich.
    Zukünftig werden für den Zeitraum von 11:00 bis 12:30 Uhr gezielt Termine ausschließlich für die KfZ-Händler vereinbart, die dann ihre An- Um- und Abmeldungen "en bloc" bearbeiten lassen können. Termine für KfZ-Händler können telefonisch im Straßenverkehrsamt Hameln unter der Rufnummer 05151/903-2122 vereinbart werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls unter der Rufnummer 05151/903-2122.
  3. Am 1. März 2008 ist der gemäß § 23 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vorgesehene Abruf einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt worden. Dieses gilt zunächst nur für Erstzulassungen und Umschreibungen von Kraftfahrzeugen. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls unter der Rufnummer 05151/903-2122.

 

21 Straßenverkehrsamt
Landkreis Hameln-Pyrmont
Fluthamelstraße 15
31789 Hameln - Afferde
Adresse in der Kreiskarte anzeigen


Telefon: 05151/903-2122
E-Mail

 

 

Olaf Weinert
Teamleiter Zulassungsstelle



Telefon: 05151/903-2220
E-Mail