Gemeinschaftsaufgabe: "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist seit dem 01.01.2000 flächendeckend Fördergebiet nach der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Die Zielgebiete für dieses Bund/Länder-Förderprogramm sind zunächst bis zum 31.12.2013 festgeschrieben worden.
Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe können Investitionen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich des Tourismus) sowie wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismusgewerbes, die folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
- Überregionaler Absatz (mehr als 50% des Umsatzes außerhalb eines Radius von 50 Kilometern)
- Die Zahl der bei Investitionsbeginn bestehenden Dauerarbeitsplätze wird um mindestens 15% erhöht
- Ein beihilfefreier Eigenanteil von mindestens 25% der Investitionssumme wird erbracht
- das Investitionsvolumen beträgt mindestens 40.000,- €
Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wurde eine sog. Positivliste erstellt, in der Gewerbezweige aufgeführt werden, bei denen der überregionale Absatz in der Regel gegeben ist.
Von der Förderung sind insbesondere folgende Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen:
- Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung
- Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen und vergleichbare Zweige der Urproduktion
- Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerke und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen
- Baugewerbe, mit Ausnahme der in der Positivliste aufgerführten Bereiche
- Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel
- Transport- und Lagergewerbe
- Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen
Förderfähig sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens.
Nicht förderfähig sind u.a. gebrauchte Wirtschaftsgüter, Investitionen für Fahrzeuge sowie Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln nach der Gemeinschaftsaufgabe besteht nicht.
Die Antragstellung muss vor Beginn des Investitionsvorhabens erfolgen.
Die Anträge sind je nach Standort des Unternehmens über den Landkreis Hameln-Pyrmont bzw. die Stadt Hameln bei der NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH) zu stellen.
Ansprechpartner Gemeinschaftsaufgabe:
Referat 93: Wirtschaftsförderung / Regionale Entwicklung
3. Obergeschoss Riegel A
31785 Hameln

