Informationen zur Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte (E-Karte) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaber/-innen aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und seinen Städten und Gemeinden in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art. Mit der Vergabe der Ehrenamtskarten möchte auch der Landkreis Hameln-Pyrmont bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches "Dankeschön" für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
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- Es ist freiwillig (in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und abhängigen Erwerbsarbeit)
- Es ist unentgeltich (im Gegensatz zur bezahlten Arbeit, Auslagenerstattung unschädlich, allerdings keine Vergütung von Zeit und Mühe)
- Es erfolgt für Dritte (in Abgrenzung zur Selbsthilfe, die deutlich eigenbezogen ist)
- Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt (in Abgrenzung zur individuellen und spontanen Hilfeleistung und informellen Systemen wie Familie und Nachbarschaft)
- Es findet möglichst kontinuierlich statt (in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe
Die E-Karte kann erhalten, wer
- sich mindestens fünf Stunden pro Woche
- seit mindestens drei Jahren
- ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht
- in einer Organisation
- im Gebiet des Landkreises Hameln-Pyrmont ehrenamtlich engagiert
- bei Antragstellung mindestens 18 Jahre alt ist
- die Absicht hat, das Ehrenamt auch zukünftig fortzusetzen
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Der/die Bewerber/-in kann das Antragsformular [PDF: 134 KB] hier herunterladen, per E-Mail, telefonisch oder aber auch schriftlich beim Landkreis Hameln-Pyrmont anfordern. Natürlich halten auch die Städte und Gemeinden des Landkreises Hameln-Pyrmont entspechende Antragsformulare bereit. Die Angaben im ausgefüllten Antragsformular sind dann durch die Organisation zu bestätigen, für die der/die Bewerber/-in das Ehrenamt ausübt..
Die vollständig ausgefüllten Anträge, die jeweils bis zum Ende eines Quartals beim Landkreis Hameln-Pyrmont vorliegen, können bei dem nächsten Ausgabetermin der E-Karten mit berücksicht werden. Für den ersten Ausgabetermin können Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 30.09.2010 beim Landkreis Hameln-Pyrmont eingegangen sind.
Inhaber/-innen der E-Karte können in ganz Niedersachen eine Reihe von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören kulturelle und sportliche Veranstaltungen ebenso wie Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Die Liste der aktuellen niedersachsenweiten Vergünstigungen finden Sie im Internet unter www.freiwilligenserver.de. Auch im Landkreisgebiet beteiligen sich Einrichtungen an der Landesinitiative und bieten Karteninhaber/-innen Vergünstigungen an. Hier [Microsoft-DOC: 341 KB] erfahren Sie, welche Einrichtungen im Landkreis Hameln-Pyrmont mit dabei sind. Alle beteiligten Einrichtungen erkennen Sie an dem nebenstehenden Aufkleber.
Die E-Karte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepass. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die E-Karte neu zu beantragen, denn eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden aus dem Ehrenamt ist die E-Karte zurückzugeben.

