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Neuregelung zur Abgasuntersuchung 16.12.2009 


Abschied von der AU-Plakette

ungültige AU-Plaketten


Mit dem 1. Januar 2010 entfällt die bisher eigenständige Abgasuntersuchung (AU). Die AU wird dann Teilprüfung der Hauptuntersuchung (HU). Für alle ab diesem Zeit-punkt durchgeführten Untersuchungen wird es dann nur noch die HU- (auch TÜV-)Plakette am hinteren Fahr-zeugkennzeichen geben. Das gleiche gilt bei der Beschaffung beziehungsweise Zuteilung von neuen Kennzeichenschildern. Mit dieser Neuregelung folgt der Gesetzgeber einer EU-Vorgabe. Danach sollen gesetzliche Fahrzeugprüfungen nur mit einer einzigen Plakette dokumentiert werden. Abgelaufene AU-Plaketten werden durch die Zulassungs-stellen oder bei der nächsten Hauptuntersuchung durch die Prüfstellen entfernt. Auf Wunsch gibt es als Ersatz für die AU-Plakette auf vorhandenen Kennzeichenschildern so genannte „Blanko“- oder auch „Reparaturplaketten“ (0,50 Euro). Eine Verpflichtung dafür besteht aber nicht. Eine Anbringung dient lediglich optischen Zwecken. Für Fragen dazu steht das Team der Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes unter der Telefonnummer 05151/903-2122 gern zur Verfügung.

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