Neu im Landkreis Hameln-Pyrmont: Die Ehrenamtskarte 05.07.2010
Landkreis beteiligt sich zusammen mit Städten und Gemeinden an Landesinitiative „Ehrenamt ist Gold wert“
Sie hat das Format einer EC-Scheckkarte – und wird doch von keinem Bankautomaten der Welt akzeptiert: die landesweite Ehrenamtskarte Niedersachsen. Ausgegeben wird sie jetzt an die Bürger im Landkreis Hameln-Pyrmont, die sich in ihrer Freizeit herausragend für das Gemeinwohl engagieren. Die Ehrenamtskarte ist ein „Dankeschön“ für freiwilliges Bürgerengagement.
Landrat Rüdiger Butte versteht die Ehrenamtskarte als Anerkennung für langjähriges, freiwilliges Bürgerengagement. Wer sie erhält, genießt in Niedersachsen eine Reihe von Vergünstigungen bei öffentlichen wie privaten Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen. Welche Einrichtungen und Kooperationspartner Vergünstigungen bei Vorlage der Ehrenamtskarte im Landkreis Hameln-Pyrmont anbieten, erfahren Interessierte im Internet unter www.hameln-pyrmont.de/Ehrenamtskarte.
Auch die Wohnortkommune informiert über Wissenswertes rund um die Ehrenamtskarte. Die Karte kann nicht nur im Landkreis Hameln-Pyrmont eingesetzt werden, sondern in ganz Niedersachsen. Hier gibt es zwischenzeitlich weit über 500 Partner. Die niedersachsenweit angebotenen Vergünstigungen sind im Internet unter: www.freiwilligenserver.de, beim Landkreis Hameln-Pyrmont per Mail (ehrenamtskarte@hameln-Pyrmont.de) oder telefonisch unter 05151/903-9305 abrufbar.
Die Karte wird den Ehrenamtlern auf Antrag von der Wohnortgemeinde verliehen. Zur erstmaligen Ausgabe der Ehrenamtskarten plant die Kreisverwaltung eine Feierstunde voraussichtlich im November 2010 mit einem Vertreter der Landesregierung und dem Landrat. Wer als Ehrenamtler mit dabei sein möchte, kann einen Antrag stellen.
Hierzu können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 30. September 2010 vollständig aufgefüllt beim Landkreis Hameln-Pyrmont vorliegen. Antragsformulare gibt es im Kreishaus, bei der Wohnortgemeinde oder aber im Internet unter www.hameln-pyrmont.de/Ehrenamtskarte . Die Angaben im ausgefüllten Antragsformular sind durch die Organisation zu bestätigen, für die der/die Bewerber/-in das Ehrenamt ausübt. Voraussetzung ist, dass eine gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr seit mindestens drei Jahren ausgeübt wird. Das Mindestalter muss bei Antragstellung 18 Jahre betragen. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei:
Referat 93: Wirtschaftsförderung / Regionale Entwicklung

