Bundesjustizministerin forciert Reform der Sicherheitsverwahrung 30.07.2010
Landrat fühlt sich in seiner Position bestätigt
Der Fall eines entlassenen Straftäters aus der Sicherheitsverwahrung hatte im Landkreis Hameln-Pyrmont Mitte Juli für große Unsicherheit bei Behörden und Bevölkerung gesorgt. Nach seinem Umzug von Bad Pyrmont nach Hamburg ist der Fall mittlerweile bundesweit in den Medien. Auch das Bundesjustizministerium greift das Thema „Sicherheitsverwahrung“ aktuell auf. Landrat Rüdiger Butte hatte am 16. Juli lediglich von der Presse erfahren, dass der Straftäter in ein Bad Pyrmonter Pflegeheim gezogen war. Im Anschluss daran hatte er die Verfahrensweise und den mangelnden Informationsfluss der beteiligten Behörden kritisiert.
Das Thema ist laut der ARD Tagesthemen vom 29. Juli auch vom Justizministerium aufgenommen worden. Demnach will das Bundesjustizministerium künftig Täter, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, mit elektronischen Fußfesseln überwachen lassen. Das kündigte der parlamentarische Staatssekretär Max Stadler in den Tagesthemen an.
Heute tritt zunächst ein Gesetz in Kraft, dass eine einheitliche Rechtsprechung zum Umgang mit Tätern in Sicherungsverwahrung garantieren soll. Bislang entschieden die Oberlandesgerichte unterschiedlich, ob ein Täter aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen ist. Nun muss der erste Fall, mit dem ein Oberlandesgericht nach dem Inkrafttreten des Gesetzes befasst ist, dem Bundesgerichtshof (BGH) vorgelegt werden. Dieser soll dann eine Grundsatzentscheidung treffen, die verbindlich für die nachfolgenden Fälle ist. Landrat Rüdiger Butte sieht sich daher in seiner Forderung nach einer einheitlichen und länderübergreifenden Verfahrensweise in solchen Fällen für die Behörden bestätigt. „Ich halte es für sehr wichtig, dass wir hier eine bundeseinheitliche Rechtsprechung und Verfahrensweise für diese Fälle bekommen. Darüber hinaus ist es zwingend notwendig, dass alle beteiligten Behörden überregional und auf Ebene der Kommunen frühzeitig eingebunden werden, damit sachgerechte Lösungen vor Ort umgesetzt werden können. Einerseits hat die Sicherheit der Bevölkerung die höchste Priorität. Andererseits müssen diese Straftäter entsprechend und hochkompetent betreut werden, damit eine Integration in die Gesellschaft ermöglicht wird. Die Überwachung der ehemaligen Häftlinge durch eine elektronische Fußfessel ist meiner Meinung nach nur eine Komponente, um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen. Dieses Mittel kann jedoch nicht das Instrument der Sicherheitsverwahrung ersetzen. Jetzt bleibt abzuwarten, wie das Bundesjustizministerium die Reform der Sicherheitsverwahrung für alle Bundesländer gestalten wird. Ich gehe davon aus, dass die Bundesjustizministerin in der nächsten Woche in dem angekündigten Gespräch mit den Landesjustizministern Maßnahmen besprechen wird, die künftig ein koordiniertes Vorgehen der Behörden auf Bundesebene sicherstellen werden“, so Butte.
Zum Hintergrund:
Weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt hat, können Straftäter nun gerichtlich ihre Freilassung durchsetzen. In einigen Fällen ist dies bereits geschehen. Polizisten müssen sie auf Schritt und Tritt überwachen - eine für Städte und Kommunen zeit- und kostspielige Maßnahme.
Sicherungsverwahrung:
Richter können eine Sicherungsverwahrung verhängen, wenn ein Täter mehrere schwere Straftaten begangen hat und für die Allgemeinheit eine erhebliche Gefahr darstellt. Die Sicherungsverwahrung schließt sich an die Haftstrafe an. Sie kann grundsätzlich unbegrenzt sein - alle zwei Jahre muss aber geprüft werden, ob sie noch gerechtfertigt ist.
Eine nachträgliche Anordnung der Verwahrung ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Dezember 2009 allerdings menschenrechtswidrig. Bis zum Jahre 1998 konnte sie nämlich nur auf zehn Jahre befristet angeordnet werden, danach durfte sie lebenslang bestehen bleiben. Nach der Reform wurden viele Sicherungsverwahrungen verlängert - was nach EGMR-Ansicht gegen das Rückwirkungsverbot verstieß: Niemand darf wegen eines Gesetzes verurteilt werden, dass es bei seiner Tat noch nicht gab. Deswegen müssen nun manche Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden - obwohl sie weiterhin als gefährlich gelten. (Quelle: tagesschau.de)

