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Medienangebot: Unterrichtsfilme, Spielfilme und mehr


Die neue Merlin-Mediathek - Medienressourcen für Lernen in Niedersachsen

Ab Mai 2023 steht unter https://hameln.edupool.de die neue Merlin-Mediathek des Medienzentrums Hameln-Pyrmont zur Verfügung! Sie haben die Möglichkeit, auf Medien wie Unterrichtsfilme, Spielfilme und interaktive Medienpakete zuzugreifen und diese zu streamen, herunterzuladen und mit Lernenden zu teilen. Darüber hinaus werden weitere digitale Werkzeuge wie H5P angeboten, mit denen Sie eigene interaktive Übungen für Ihre Lernenden erstellen können.

Wie kann ich mich anmelden?

Schulen, die für ihre Lehrkräfte Zugänge über den zentralen Anmeldedienst des Landes Niedersachen https://moin.schule angelegt haben, können diese auch zur Anmeldung in der Merlin-Mediathek nutzen.

Sollte Ihnen noch kein moin.schule-Account vorliegen, können Sie sich HIER direkt in der Mediathek registrieren und einen Account anlegen.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Unter https://t1p.de/merlin2023 stehen Ihnen weitere Informationen, Hilfen und erklärende Videos zur Verfügung.

Bis wann ist das alte Merlin (https://merlin.nibis.de) nutzbar?

Das bisherige Merlin-System wird im Sommer 2023 abgeschaltet. Eine Nutzung ist dann nicht mehr möglich. Dies gilt auch für die Iserv-Module "Online-Medien" und "Edupool".

Sonderkataloge:

Nachfolgend finden Sie von uns zusammengestellte Sonderkataloge, die Sie sich herunterladen können:

 

Auf dieser Seite können Sie sich außerdem über folgende Themen informieren:

 

Der niedersächsische Filmkanon

 

Das Konzept:

Die Filmanalyse nimmt in der pädagogischen Arbeit an den Schulen eine immer größer werdende Rolle ein. Schüler, die bewusstes Schauen gelernt haben, sind weniger anfällig für Manipulationen durch Medien. Mit dem von Pädagogen für Pädagogen erstellten Filmkanon, ist es nun möglich, niedersachsenweit einheitliches Material für Filmanalysen bereitzustellen. Filmanalyse ist eine sehr komplexe Aufgabe, wenn man sie für den Unterricht aufarbeiten will. Deswegen sollen mit den Filmen des Niedersachsen Filmkanons einzelne Aspekte einer möglichen Filmanalyse schwerpunktmäßig aufgearbeitet werden. Das geschieht durch die Bereitstellung von Filmausschnitten, Arbeitsblättern, Einzelbildern und Unterrichtsvorschlägen.

So können Schülerinnen und Schüler mehrere Filme kennen lernen und gleichzeitig Grundlagen der Filmanalyse erfahren und anwenden. Die ausgewählten Spielfilme sollen helfen, die Filmanalyse als Unterrichtsgegenstand in unterschiedlichen Fächern zu etablieren. So werden im Laufe der Jahre Beispiele für die Fächer Deutsch, Fremdsprachen, Kunst und Musik angeboten, genauso wie für verschiedene Schulstufen. Die Sammlung, die im Laufe der Jahre entsteht, wird niemals endgültig oder fertig sein, sondern geprägt durch die Wandelbarkeit, die das Medium Film auszeichnet. Die Filme und das Begleitmaterial können in allen niedersächsischen Medienzentren kostenlos ausgeliehen werden.

Bisher sind fünf Staffeln und zwei Sondereditionen eingetroffen.

 

2008
•    46 40084 Der Untertan (1951)
•    46 42924 M - Eine Stadt sucht einen Mörder (1931)
•    46 43679 2001: Odyssee im Weltraum

2009
•    46 61449 Die fabelhafte Welt der Amélie
•    46 61450 Paris, je t'aime
•    46 63128 Azur und Asmar

2010
•    46 64866 Aguirre, der Zorn Gottes
•    46 64867 Die Brücke
•    46 64868 Kannst du pfeifen, Johanna?

Sonderedition 2011
•    46 64872 Draußen bleiben
•    46 64873 Hotel Sahara
•    46 64874 Rich Brother

2011
•    46 64869 Zug des Lebens
•    46 64870 Zwölf Uhr mittags
•    46 64871 Der Tod in Venedig

Sonderedition 2012
•    46 64878 Ernst Thälmann - Führer seiner Klasse
•    46 64879 Karla
•    46 64880 Erscheinen Pflicht
•    46 64881 flüstern & SCHREIEN

2012
•    Der  rote Ballon (1956)
•    Die zwölf Geschworenen (1957)
•    Salami Aleikum (2009)  

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Homepage des Niedersächsischer Filmkanons.

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Verleihbedingungen

Medien

Wir verleihen kostenlos Medien für den Gebrauch in Schulen, Kindergärten, Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, in Vereinen und Kirchengemeinden im Landkreis Hameln-Pyrmont.
Wir möchten die Medien fristgerecht und technisch einwandfrei möglichst vielen Kunden zur Verfügung stellen. Daher gelten folgende Verleihbedingungen:

  • Verleihzeit: In der Regel 10 Werktage
  • Verlängerung: Möglich, sofern keine Vorbestellungen vorliegen. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an!
  • Vorbestellungen: Gern, melden Sie Ihre gewünschten Medien möglichst früh an.
  • Haftung: Die Entleiher haften grundsätzlich für alle von Ihnen verursachten Schäden. Wir helfen, wo wir können. Bitte teilen Sie uns die Schäden von sich aus mit, dann lässt sich Manches regeln.
  • Verpasste Rückgabetermine: 3 Werktage nach Ablauf des Rückgabetermins erfolgt die erste Mahnung per Fax an die Schule bzw. Institution. Wenn Sie sich gleich melden, ersparen Sie sich und uns viel Aufwand.

Geräte

Geräte und Zubehör verleihen wir an die oben genannten Benutzergruppen ebenfalls kostenlos.

  • Verleihzeit: Nach Absprache
  • Verlängerung: Nur, sofern keine Vorbestellungen vorliegen.
  • Vorbestellungen: Gern, bitte möglichst früh anmelden.
  • Haftung: Entstandene Schäden sind uns umgehend zu melden. Für die durch unsachgemäße Behandlung entstandenen Schäden haftet der Entleiher.

Der Verleih an private und gewerbliche Nutzer ist nicht möglich. Wir beraten Sie aber gern, wo Sie im örtlichen Handel AV-Geräte und Zubehör besorgen können.

 

Technische Hinweise

  • VHS-Videokassetten: Bitte in jedem Fall vollständig zurückspulen.
  • Beihefte und Begleitmaterialien: Auf die vollständige Rückgabe dieser wertvollen Hilfen zur Unterrichtsvorbereitung und zum Medieneinsatz legen wir besonderen Wert.
  • DVD und CD-ROM: Kratzer oder andere Defekte passieren schon mal. Bitte sagen Sie uns dann die aufgetretenen Schwierigkeiten. Keinesfalls aber dürfen Sie aus urheberrechtlichen Gründen Kopien anfertigen.

 

Medienrechtliche Hinweise

Alle Medien und Geräte des Medienzenrtrums dürfen nur nichtgewerblich im Bereich des Landkreises Hameln-Pyrmont eingesetzt werden. Eintrittsgelder oder Gebühren bei Veranstaltungen sind also nicht zulässig.

  • Medieneinsatz in Schulklassen und Projektkursen: Für diese sog. "nicht-öffentlichen Vorführungen" haben wir beim Kauf des Mediums zusätzlich die Lizenzen und Verleihrechte erworben. Sie können unsere Angebote ohne Bedenken einsetzen.
  • Öffentliche Vorführungen: An Tagen der offenen Tür, auf Elternabenden, bei Schulfesten oder sonstigen Veranstaltungen mit Publikum besteht ebenfalls die Möglickeit zur urheberrechtlich abgedeckten öffentlichen Vorführung. Wie gesagt, ohne Eintrittsgelder.
  • Kopien von Datenträgern: Keinesfalls dürfen Sie Kopien von Datenträgern anfertigen oder Ausschnitte von Sendungen aufnehmen. Verstöße gegen das Urheberrecht ziehen zivil-, straf- und disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich. Außerdem würden kostspielige Schadensersatzforderungen der Medienanbieter fällig.

Es gelten die Bestimmungen des Urheberschutzgesetzes (UrhG) und des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in der jeweils gültigen Fassung.

 

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