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Die Kreisverwaltung ist am 7. Juni 2023 vormittags geschlossen. Mehr Infos gibt es hier.

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Amt für Zuwanderung

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Zuwanderung sind Ansprechpartner für die im Landkreis Hameln-Pyrmont lebenden ausländischen Staatsangehörigen, auch für deutsche Staatsangehörige, die z. B. die Einreise aus dem Ausland zu Besuchszwecken oder aus Anlass der Familienzusammenführung wünschen.

Befindet sich Ihr Wohnort im Landkreis Hameln-Pyrmont, sind wir Ihre zuständige Ausländerbehörde.
Ausnahme: Liegt Ihr Wohnsitz im Einzugsbereich der Stadt Hameln, ist die Ausländerbehörde der Stadt Hameln für Sie zuständig.

Hier gelangen Sie zu den Dienstleistungen des Amtes für Zuwanderung. 


Aktuelle Informationen:

Informationen für geflüchtete ukrainische Staatsangehörige finden Sie auf diesem Merkblatt

Einen Antrag für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie hier. (Dieser Antrag gilt nur für geflüchtete aus der Ukraine)


Die nachfolgende Auflistung der Aufgaben der Ausländerbehörde soll einen kurzen Überblick über die wesentlichen Aufgaben geben:

Ausländerangelegenheiten:
Jeder Ausländer unterliegt den internationalen und nationalen rechtlichen Bestimmungen um seine Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik zu gestalten. Der Ausländerbehörde obliegt es, sich um die Erteilung und die Ablehnung der Aufenthaltsrechte in ihrem Zuständigkeitsbereich zu kümmern. Klicken Sie hier für weiere Informationen.

Einbürgerung:
Bürgerinnen und Bürger, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und dauerhaft in Deutschland leben, können sich einbürgern lassen. Die zuständige Einbürgerungsbehörde überprüft die Voraussetzungen und unterstützt den Einbürgerungsprozess. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAt):
Als Nachweis für ein Aufenthaltsrecht dient der elektronische Aufenthaltstitel. Nachdem das Aufenthaltsrecht auf legaler Weise erworben wurde, wird ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAt) bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt. Der eAt wird in Checkkartenformat erteilt, welcher als Ausweis und Aufenthaltsnachweis dient. Klicken Sie hier für weitere Informationen. 

Rückkehrberatung:
Die qualifizierte Rückkehrberatung hilft Flüchtlingen und Drittstaatsangehörigen der dauerhaften Rückkehr in ihr Heimatland. Die Beratungsangebote sind stets vertraulich und sollen eine Rückkehr in Würde unterstützen.
Die Beratung ist an folgende Personen gerichtet:
- Asylsuchende während des Asylverfahrens
- Flüchtlinge mit/ohne Aufenthaltserlaubnis
- nachvollziehbar Ausreisepflichtige
- alle Drittstaatsangehörige

Angebote der Rückkehrberatung:
- persönliche Beratung
- finanzielle Hilfe
- Gesundheitsversorgung
- Hilfe in der Heimat

Klicken Sie hier zur Kontaktaufnahme.

Verpflichtungserklärung:
Wenn Drittstaatsangehörige den Aufenthalt aus touristischen Zwecken nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass hier lebende Personen eine Verpflichtung abgeben, um einen Drittstaatsangehörigen als Gast einzuladen. Klicken Sie hier für weitere Informationen.