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Eingliederungshilfe - Allgemeine Informationen

In der Teilhabeplanung für die Eingliederungshilfe steht der Mensch mit seinen Bedarfen und Wünschen im Vordergrund, damit ein gemeinsamer Weg für die individuelle Eingliederung gefunden wird.

Die Maßnahmen der Eingliederungshilfen werden individuell für den jeweiligen Menschen durch die jeweilige Bedarfsplanung gemeinsam ermittelt. Das Ziel der Eingliederungshilfe ist eine möglichst selbst bestimmte Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft machbar zu machen. Ein weiteres Ziel ist eine Behinderung zu vermeiden oder diese zu mildern. Die gleichberechtige Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder hergestellt werden.

Unterstützung des täglichen Leben sind:

  • das Wohnen
  • die Finanzen
  • die Haushaltsführung
  • die Freizeitgestaltung
  • die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
  • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
  • Mobilität
  • Elternschaft
  • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
  • Unterstützung in der Kindertagesstätte
  • Hilfsmittel
  • Förderung der Verständigung

Um die drei Millionen erwachsene Menschen mit Behinderungen in Deutschland sind im erwerbsfähigen Alter. Auch für diese Menschen gibt es genügend Angebote für ihre eigene berufliche und soziale Teilhabe. In der Eingliederungshilfe wird gemeinsam geschaut, wie ihre Teilhabe gelingen kann.

Einige Beispiele für Leistungen:

  • Budget für Arbeit
  • die Assistenzleistungen für die Arbeit, persönliche Assistenzen und Familienassistenzen
  • Sowie die vielen Bereiche der Betreuung in den Einrichtungen von den Sozialverbände (z.B. Lebenshilfe, Paritätische Lebenshilfe usw.)

Wo wird der Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt?

  • Der Antrag zur Eingliederungshilfe werden beim zuständigen
    Amt für Inklusion vom Landkreis Hameln-Pyrmont gestellt.

Welche Antragsunterlagen werden gebraucht?

Was für weitere Unterlagen müssen beigefügt werden?

  • medizinische Unterlagen zum Nachweis einer Behinderung gem. § 2 SGB IX (aktuelle Diagnosen nach ICD-10 / ICF-basierte Stellungnahme)
  • Nachweise zu Einkommen und Vermögen:(Einkommenssteuerbescheid des Vorvorjahres, Kontoauszüge der letzten drei Monate von allen Konten und Sparbüchern)

Weitere Informationen: