Kommunalwahl 2026
Am 13.09.2026 finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt. Der Termin für eine eventuelle Stichwahl zur Wahl der Landrätin oder des Landrates ist der 27.09.2026.
Bei der Kommunalwahl 2026 werden die Landrätin oder der Landrat, für eine 8-jährige Amtszeit, und die Abgeordneten für den Kreistag, bestehend aus 50 Sitzen, für eine Wahlperiode von 5 Jahren bestimmt.
Informationen zu den Aufgaben dieser politischen Organe finden Sie auch unter der Rubrik Politik/Landkreis Hameln-Pyrmont. Weiterführende Angaben zur Durchführung der Kommunalwahl 2026 im Landkreis Hameln-Pyrmont sind in der Wahlbekanntmachung mit dem Amtsblatt 01-2026 veröffentlicht.
Wahlbereichseinteilung
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Wahlbereich |
Gebiet |
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Wahlbereich 1 - Bad Pyrmont |
Gebiet der Stadt Bad Pyrmont |
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Wahlbereich 2 - Aerzen/Emmerthal |
Gebiet des Fleckens Aerzen und der Gemeinde Emmerthal |
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Wahlbereich 3 - Coppenbrügge/ Salzhemmendorf |
Gebiet des Fleckens Coppenbrügge und des Fleckens Salzhemmendorf |
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Wahlbereich 4 - Hameln I |
Wahlbezirke 10 bis 17 und Wahlbezirke 60 bis 67 der Stadt Hameln |
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Wahlbereich 5 - Hameln II |
Wahlbezirke 40 bis 48 und Wahlbezirke 50 bis 56 der Stadt Hameln |
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Wahlbereich 6 - Hameln III |
Wahlbezirke 20 bis 27 und Wahlbezirke 30 bis 38 der Stadt Hameln |
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Wahlbereich 7 - Hessisch Oldendorf |
Gebiet der Stadt Hessisch Oldendorf |
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Wahlbereich 8 - Bad Münder |
Gebiet der Stadt Bad Münder am Deister |
Der Kontakt zu Ihrem Wahlamt vor Ort ist hinter dem jeweiligen Ortsnamen für Sie hinterlegt.
WahlvorschlägeVorschlagsberechtigte Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber, wurden mit der Bekanntmachung vom 05.01.2026 zur frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen aufgerufen.
• Die anzeigepflichtigen Parteien müssen bis spätestens 15.06.2026 bei der Landeswahlleiterin die Wahlanzeige vornehmen. Die Anerkennung durch den Landeswahlausschuss wird spätestens am 03.07.2026 entschieden.
• Wahlvorschläge für die Direktwahl zur Landrätin oder zum Landrat müssen von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern bis spätestens Montag, 06.07.2026, 18:00 Uhr beim Kreiswahlleiter, Kreishaus, Süntelstr. 9, 31785 Hameln vorgelegt werden. (Änderung aufgrund der Neufassung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes durch Beschluss des Niedersächsischen Landtages vom 28.04.2026 - Nds. GVBl. 2026 Nr. 30)
• Wahlvorschläge für die Abgeordneten des Kreistages müssen von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern bis spätestens Montag, 20.07.2026, 18:00 Uhr beim Kreiswahlleiter, Kreishaus, Süntelstr. 9, 31785 Hameln vorgelegt werden.
• Die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge wird durch den Kreiswahlausschuss am 23.07.2026 getroffen. Das Ergebnis wird anschließend öffentlich bekannt gemacht.
Zu der für Wahlvorschlagsträger verfügbaren Softwarelösung, »Votemanager - Parteienkomponente« finden Sie unter folgendem Link eine Anleitung
Anleitung Parteienkomponente (PDF, 298 kB)
Dieses Angebot unterstützt bei der Erfassung der Kandidierenden und dem Ausfüllen der Formulare.
Zudem finden Sie hier ergänzende Informationen der Niedersächsischen Landeswahlleitung für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen.
Wichtige Rechtsgrundlagen zur Kommunalwahl in Niedersachsen
- Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)
- Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO)
- Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
