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30.11.2021

Ab 01. Dezember 2021 Warnstufe 2 im Landkreis Hameln-Pyrmont

Im Landkreis Hameln-Pyrmont liegt der Hospitalisierungswert seit Mittwoch, den 24. November 2021, und damit am Montag, den 29. November 2021, den fünften Werktag in Folge über 6, so dass ab Mittwoch, den 1. Dezember 2021, die Warnstufe 2 greift.
Dies hat zur Folge, dass die Corona-Maßnahmen weiter verschärft werden müssen.

Aufgrund der Einführung der „2G+-Regel“ in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens müssen sich dann auch geimpfte und genesene Menschen testen lassen.   

Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde heute (30. November 2021) für den Landkreis Hameln-Pyrmont veröffentlicht und tritt ab 1. Dezember 2021 in Kraft:

Allgemeinverfügung - Feststellung der Warnstufe 2 (PDF, 2.9 MB)

„2G+“ gilt ab Mittwoch

  • bei Veranstaltungen in Innenbereichen von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Diskotheken, Gastronomie, Beherbergungsbetrieben
  • bei körpernahen Dienstleistungen (z. B. beim Frisör)
  • auf Weihnachtsmärkten
  • für Jugendliche unter 18 Jahren beim Besuch von Clubs, Diskotheken und Shisha Bars

  • In allen Innenbereichen gilt die FFP2-Maskenpflicht, einfache Operationsmasken reichen nicht aus. Bei Kindern unter 14 Jahren reicht eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung; Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.

  • Dies gilt unter Anderem weiterhin nicht für durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene oder von kommunalen Vertretungen durchgeführte Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen. Auch auf religiöse Veranstaltungen, im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung, teilweise im Zusammenhang mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit und bei Versammlungen nach Art. 8 Grundgesetz findet diese Regelung keine Anwendung.

Ausgenommen von der „2G+-Regel“ sind Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren (mit Ausnahme von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars) und Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont ist hier zu finden.  

Weitere Informationen zur Warnstufe 2 können auch unter Corona-Vorschriften | Portal Niedersachsen eingesehen werden. Hier finden sich auch nützliche Schaubilder und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zur Warnstufe 2.

Das aktuelle Angebot (ohne Gewähr auf Vollständigkeit) an Teststationen im Landkreis Hameln-Pyrmont kann jederzeit hier abgefragt werden.