Ab 21.06.2021 weitere Lockerung der Kontaktbeschränkungen
Allgemeinverfügung Feststellung der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 10 (PDF, 3.7 MB)
Bereits am 15.06.2021 stellte die Landesregierung weitere Lockerungen hinsichtlich der bisher geltenden Kontaktbeschränkungen in Aussicht. Die geänderte Nds. Corona-Verordnung sieht sodann Änderungen der Vorschriften bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 10 vor, genau ab dem 21.06.2021. Diese gelockerten Regelungen finden im Kreisgebiet ab Montag, den 21.06.2021, Anwendung.
Seit dem 4. Juni 2021 liegt die täglich vom Robert Koch Institut (RKI) übermittelte Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis Hameln-Pyrmont konstant unter 10, so dass die erforderlichen Voraussetzungen für die kürzlich beschlossenen Lockerungen der Kontaktbeschränkungen vorliegen.
Private Zusammenkünfte sind dann in geschlossenen Räumen mit bis zu 25 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen möglich, wobei Kinder unter 14 Jahren, vollständig geimpfte sowie genesene Personen nicht mitgezählt werden. Die Zahl der Haushalte ist dabei nicht begrenzt. Sofern alle Personen einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können, sind zudem auch Zusammenkünfte mit mehr als 25 bzw. 50 Personen zulässig. Vollständig geimpfte oder genesene Personen müssen in diesem Fall keinen Test vorweisen.
Die Lockerung der Kontaktbeschränkungen führt dazu, dass bei Sitzungen oder Veranstaltungen mit höchstens 25 Personen in geschlossenen Räumen oder 50 Personen unter freiem Himmel keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden muss. Zudem entfällt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Besucherinnen und Besucher von Clubs und Diskotheken. Hier ist aber weiterhin der Nachweis eines negativen Coronatests notwendig. Ausgenommen sind nur vollständig geimpfte oder genesene Personen.
In Gastronomiebetrieben sind private Feiern wieder mit einer unbegrenzten Anzahl an Personen zulässig, wobei die Testpflicht gilt, sofern die Zahl der Personen 25 in geschlossenen Räumen oder 50 unter freiem Himmel überschreitet.
Die rechtsverbindliche Feststellung des Landkreises ist im Wege einer Allgemeinverfügung erfolgt, die hier oben auf der Seite verlinkt ist.
Die komplette Fassung der aktuellen Nds. Corona VO ist hier zu finden.
Häufige Fragen beantwortet das Land zeitnah auf seiner FAQ-Seite.