Absonderungsverordnung
Das Gesundheitsamt Hameln-Pyrmont weist auf die seit Mittwoch (22. September 2021) geltende Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung hin.
Mit dieser Verordnung soll das Vorgehen der SARS-CoV-2 bedingten Absonderung in den Landkreisen des Landes Niedersachsen vereinheitlicht werden.
Infizierte Personen (positiv mittels PCR-Test ABER auch positiv in Schnell- und Selbsttest) werden in die Pflicht genommen, sich nach Kenntnis über ein positives Testergebnis eigenständig abzusondern, Kontaktlisten vorzubereiten und weitere Maßnahmen des Eigen- und Fremdschutzes einzuleiten.
Alle Informationen und FAQs sind in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung beschrieben.