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20.08.2021

Keine Allgemeinverfügung bei Überschreiten des Inzidenzwertes von 35

Der 7-Tages-Inzidenzwert liegt im Landkreis Hameln-Pyrmont am heutigen Freitag den zweiten Tag über dem in der aktuellen Nds. Corona-Verordnung festgelegten Schwellenwert von 35. Sollte der 7-Tages-Inzidenzwert auch am Samstag, den 21.8.2021, über diesem Wert liegen (sog. Dreitagesabschnitt), wären nach der derzeit noch geltenden Fassung der Nds. Corona-Verordnung strengere Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus durch eine Allgemeinverfügung festzulegen.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont wird jedoch davon absehen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Die derzeit geltenden Regelungen bleiben damit bis auf Weiteres gültig.

Der Grund hierfür liegt in der vom Land Niedersachsen angekündigten neuen Nds. Corona-Verordnung, die ab Mittwoch, den 25. August 2021, in Kraft treten soll. Diese neue Nds. Corona-Verordnung sieht neben einer erweiterten Bemessungsgrundlage für das Infektionsgeschehen auch Regelungen vor, die sich zum Teil deutlich von den aktuellen Regelungen unterscheiden.

Da bei einem erneuten Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz am Samstag, den 21. August, die Regelungen aus einer Allgemeinverfügung trotz unverzüglicher Veröffentlichung durch den Landkreis Hameln-Pyrmont erst am 25. August gelten würden, ist der Erlass einer Allgemeinverfügung entbehrlich, da am selbigen Tag die neue Nds. Corona-VO in Kraft treten soll.

„Die von uns in einer Allgemeinverfügung festgelegten Maßnahmen würden dann an dem Tag in Kraft treten, an dem eine neue Nds. Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen erscheint. Dies würde absehbar zu einer Unklarheit der geltenden Regelungen bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. Deshalb verzichten wir darauf und werden die Situation in der kommenden Woche gemäß der neuen Nds. Corona-Verordnung neu beurteilen und dann über entsprechende Maßnahmen informieren. Zur Zeit beobachten wir nicht nur in Hameln-Pyrmont einen Anstieg des Infektionsgeschehens. Ich appelliere daher noch einmal eindringlich alle Menschen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen, sofern sie dies noch nicht getan haben“, so Landrat Dirk Adomat.