Landesweite Warnstufe 1 ab heute auch im Landkreis Hameln-Pyrmont
Allgemeinverfügung vom 19. November 2021 wird aufgehoben
Aufgrund der immer bedrohlicher werdenden Pandemielage hat das Land Niedersachsen mit Wirkung von heute (24. November 2021) die Schutzmaßnahmen in der niedersächsischen Corona-Verordnung noch einmal deutlich verschärft.
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen ab heute aufgrund der landesweiten Warnstufe 1 verschärfte 2G-Regeln und später in Warnstufe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies gilt u. a. in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, bei körpernahen Dienstleistung (z.B. beim Frisör) oder bei der Beherbergung. Auch die Maskenpflicht und die Abstandsgebote werden ausgeweitet.
Die Pflicht zum Tragen einer Medizinischen Maske, gilt ab sofort auch auf den Weihnachtsmärkten (mit Ausnahme der Einnahme von Speisen und Getränken).
Die aktuell flächendeckenden und damit landesweit geltenden Corona Vorschriften – und damit alle Änderungen im Einzelnen - sind hier Corona-Vorschriften | Portal Niedersachsen veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont vom 19. November 2021 wird aufgrund der landesweiten Regelung aufgehoben.
Jedoch gelten bereits heute ausschließlich die Maßnahmen der landesweiten Warnstufe 1 des Landes .