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Ausstellung von Impfzertifikaten

Impfzertifikate konnten bisher anhand der COVID-Zertifikate über die Impfhotline des Landes angefordert werden. Dieser Service besteht nun nicht mehr. 

Das Gesundheitsamt Hameln-Pyrmont stellt keine Impfzertifikate aus. Wir bitten von Rückfragen abzusehen!

Wer verpflichtet ist, seinen Impfstatus nachzuweisen, kann beim Sozialministerium eine Impfbescheinigung anfragen. Ein möglicher Grund für eine Nachweispflicht könnte zum Beispiel ein geplanter Auslandsaufenthalt sein.

Hierfür werden Verwaltungskosten in Höhe von 50 € erhoben.

Die Anfrage ist bei Mail an krims.zentrale@ms.niedersachsen.de zu stellen und soll folgende Informationen beinhalten:

  • vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • die zum Zeitpunkt der Impfungen gültige vollständige Adresse
  • falls abweichend die Adresse, an die der Nachweis versendet werden soll
  • Impfdatum der (jeweiligen) Impfung(en) - zuzüglich der Angabe, um die wievielte Impfung es sich (jeweils) handelt
  • Impforte (Impfzentrum oder mobiles Impfteam von welcher Stadt/Landkreis?)