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Heimtiere

Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen), die nach Deutschland verbracht werden, müssen normalerweise von einem EU-Heimtierausweis begleitet werden und gegen Tollwut geimpft sein. Zusätzlich zur amtlich dokumentierten Tollwutimpfung ist ein Test über die Wirksamkeit der Impfung erforderlich (Antikörpertiterbestimmung).

Vor dem Hintergrund, dass die meisten Tierhalter dies aufgrund der aktuellen Situation vermutlich nicht vorweisen können, hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) mit Erlass vom 25.03.2022 festgelegt, dass bis zum 31.08.2022 die Verbringung der mit den Flüchtenden aus der Ukraine mitgebrachten Heimtiere nach Niedersachsen als genehmigt gilt sofern:

- die betroffenen Flüchtenden unverzüglich nach ihrer Ankunft in Niedersachsen die mitgebrachten Heimtiere unter Angabe des Unterbringungsortes sowie der Kontaktdaten des Tierhalters beim zuständigen Veterinäramt anzeigen,
- die Anzahl der Heimtiere gemäß Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. Nr. 576/2013 je 5 Tiere pro Art nicht überschreitet und
- die Heimtiere nicht zum Eigentumsübergang auf einen Dritten bestimmt sind.

Sofern die mitgebrachten Hunde, Katzen oder Frettchen nicht geimpft oder gechippt sind sowie nicht über einen gültigen EU-Heimtierausweis sowie eine Antikörpertiterbestimmung verfügen, sollten die Tierhalter umgehend einen praktizierenden Tierarzt aufsuchen.

Nachstehend befinden sich Informationen des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: 

Merkblatt zum Umgang von mitgebrachten Heimtieren Schutzsuchender aus der Ukraine

Meldeformular über Heimtiere aus der Ukraine