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Maskenpflicht in Hameln
Seit dem 28.10.2020 ist der Landkreis Hameln-Pyrmont offiziell als Risikogebiet ausgewiesen. Die aktuelle Corona-VO des Landes sieht vor, dass die jeweils zuständige Kommune eine Allgemeinverfügung erlassen kann, in der die genauen Straßen und Plätze benannt sind, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung unter freiem Himmel getragen werden muss.
Die Allgemeinverfügungen des Landkreises Hameln-Pyrmont finden Sie hier.
Die Allgemeinverfügungen des Landkreises Hameln-Pyrmont finden Sie hier.