Verpflichtungserklärung
Leistungsbeschreibung
Für die Beantragung eines Besuchs-/Touristen- bzw. Geschäftsreisevisums für Deutschland ist es u. a. erforderlich, dass der Lebensunterhalt für die gesamte Dauer des Visums gesichert ist. Sollte der Antragsteller bzw. die Antragstellerin nicht selbst entsprechende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes nachweisen können, so kann dies durch eine so genannte Verpflichtungserklärung ("Einladung") durch einen hier lebenden Gastgeber erfolgen.
Der Gastgeber verpflichtet sich darin, für alle eventuell entstehenden Kosten, wie z. B.
- Versorgung mit Wohnraum und den Bedarf des täglichen Lebens
- Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit
- Aufwendungen für die Rückreise
Welche Unterlagen werden benötigt?
Durch den Gastgeber sind grundsätzlich die nachfolgend aufgeführten Unterlagen vorzulegen:
- Angabe über den Zweck des Aufenthalts (z. B. Besuch, Eheschließung, Sprachkurs, Schulbesuch, Studium)
- gültiger Personalausweis / gültiger Reisepass / gültiger elektronischer Aufenthaltstitel
- aktuelle Einkommensnachweise der/des Gastgebers der letzten drei Monate oder Rentenbescheid, bei Selbstständigen und freiberuflich tätigen Personen einen Nachweis des Steuerberaters für das monatliche Nettoeinkommen
- Wohnraumnachweis, wie z. B. ein Mietvertrag oder ein Nachweis über Eigentum
- Reisekrankenversicherung
- Passkopie des einreisenden Ausländers, sowie Anschrift im Heimatland
Hinweise
Über die Erteilung eines Visums entscheidet die deutsche Auslandsvertretung im Heimatland des Gastes.
Die Vertretung des sich Verpflichtenden durch eine andere Person per Vollmacht ist nicht möglich! Die persönliche Vorsprache des sich Verpflichtenden ist erforderlich.
Der Haftungszeitraum des Verpflichtenden beträgt 5 Jahre. In diesem Zeitraum kann er für sämtliche öffentliche Leistungen des Gastes haftbar gemacht werden.