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Schuleingangsuntersuchung

Die Einschulung ist ein besonderer Meilenstein im Leben eines jeden Kindes. Die gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung soll dabei helfen, einen gelungenen Start zu ermöglichen. Im Jahr vor der der Aufnahme in die Grundschule wird jedes Kind vom Team Kinder- und Jugendgesundheit des Landkreises Hameln-Pyrmont untersucht. Diese Untersuchungen finden in den Räumen des Gesundheitsamtes Hameln, Hugenottenstrasse 6 statt. Die Schuleingangsuntersuchung beinhaltet u.a. eine Überprüfung des Seh- und Hörvermögens und Untersuchung der Sprachentwicklung, der Fein- und Körpermotorik, der Hörwahrnehmung, des Mengen- und Zahlenverständnisses sowie der Konzentrationsfähigkeit. Im Anschluss an die Untersuchung erfolgt eine Beratung der Erziehungsberechtigten zu Stärken und Schwächen des Kindes. Die aufnehmende Schule erhält eine Empfehlung zur Einschulung mit eventuell vorhandenen spezifischen Bedürfnissen oder Unterstützungsbedarf. Die Entscheidung über die Schulaufnahme trifft die Schulleitung in Rücksprache mit den Eltern.

Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend (Grundlage bilden das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, NGöGD § 5 sowie das Niedersächsische Schulgesetz, NSchG § 56). Die Einladung erfolgt ca. um den 6. Geburtstag des Kindes durch das Team Kinder- und Jugendgesundheit. Die Schuleingangsuntersuchung orientiert sich an den bevorstehenden schulischen Anforderungen und wird nach einem standardisierten Programm durchgeführt. Es erfolgt eine anonymisierte statistische Erfassung der gesundheitlichen Situation der Kinder im Landkreis Hameln-Pyrmont. Dies ermöglicht die Erstellung von Kindergesundheitsberichten für das Land Niedersachsen.