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Sozialpädiatrische Begutachtung und Beratung

Manchmal verläuft die kindliche Entwicklung nicht wie erwartet. Eventuell wird im familiären Umfeld, bei den Früherkennungsuntersuchungen (U1 – U9) oder in der Kindertageseinrichtung deutlich, dass ein Kind einen besonderen Förderbedarf hat.

Sollen Maßnahmen der Eingliederungshilfe in Anspruch genommen werden, muss von den Erziehungsberechtigten erst ein Antrag im Amt für Inklusion und Bildung gestellt werden. Dort wird dann eine Begutachtung durch das Team Kinder- und Jugendgesundheit im Gesundheitsamt Hameln, Hugenottenstrasse 6 veranlasst. Grundlage ist in der Regel die ärztliche Untersuchung und Beobachtung des Kindes zur Beurteilung des aktuellen Entwicklungsstandes, die Befragung der Erziehungsberechtigten und die Berichte anderer Fachkräfte (behandelnde Ärztinnen/ Ärzte, pädagogische Fachkräfte, Therapeuten u.a.).

Die Sozialpädiatrische Begutachtung ist eine Stellungnahme zur Eingliederungshilfe nach §§ 53,54 des SGB XII. Im Rahmen der Begutachtung erfolgt die Feststellung, ob die Eingliederung in die Gesellschaft durch eine drohende oder nachgewiesene körperliche, geistige oder seelisch wesentliche Behinderung beeinträchtigt ist und somit die Teilhabe in der Gesellschaft gefährdet ist.

Im Anschluss an die sozialpädiatrische Untersuchung erfolgt mit den Erziehungsberechtigten eine Beratung, welch regional verfügbares Hilfsangebot sinnvoll ist und welche Maßnahme der Eingliederungshilfe in Anspruch genommen werden kann.