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Umweltamt

Die Aufgaben des Umweltamtes ergeben sich aus der Umweltschutzgesetzgebung. Dies betrifft den Schutz der Natur, des Bodens, der Oberflächengewässer und des Grundwassers sowie die Reinhaltung der Luft in den Aufgabenfeldern, die das Land Niedersachsen den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen hat.

Im Umweltamt sind verschiedene einzelne Behörden zusammengefasst, um berechtigten Ansprüchen von Bürgerinnen und Bürgern auf Eingriffe in die Umwelt mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand in den auch im Amt so strukturierten Bereichen Wasser, Abfall, Boden, Immission wie z.B. Luft und Lärm, der Umwelttechnik und des Umweltrechtes begegnen zu können.

Wir beraten Sie gern zu Fragen aus den o.a. Bereichen bzw. Themen. Hinter den Oberbegriffen liegen für Sie sowohl weitere Informationen als auch entsprechende weitergehende Verknüpfungen (z.B. Formulare etc.) bereit. Sie können sich aber auch über das angebotene Stichwortverzeichnis oder über die Ansprechpartner(innen) in den für Sie interessanten Bereich einwählen, oder direkt auf entsprechende Formulare bzw. Vordrucke zugreifen. Eine Übersicht raumbezogener Fachdaten im Zuständigkeitsbereich des Umweltamtes ist im Geoportal des Landkreises Hameln-Pyrmont hinterlegt.

Das Umweltamt des Landkreises Hameln-Pyrmont besteht derzeit aus den vier nachfolgend aufgeführten eigenständigen Behörden:


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