Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Hameln-Pyrmont kümmert sich um die Umsetzung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) und Paragraph 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und damit um die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern. Da insbesondere Frauen noch immer mit Benachteiligungen und Hemmnissen konfrontiert sind, die einer gleichberechtigten Stellung entgegenstehen, steht dabei die Frauenförderung im Vordergrund.
Um dieser Aufgabe bestmöglich gerecht werden zu können und Kräfte zu bündeln, wurde im Landkreis Hameln-Pyrmont ein enges Netzwerk zwischen der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises und denen der Städte und Gemeinden geknüpft: der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Hameln-Pyrmont.
Gemeinsam werden beispielsweise Aktivitäten geplant, Themen landkreisweit vorangetrieben und Informationsmaterialien erstellt und finanziert. Dabei gilt immer das Motto: Für mehr Gleichstellung im Landkreis Hameln-Pyrmont!
Wenn Sie Rückfragen haben, oder Unterstützung benötigen, setzen Sie sich mit der Gleichstellungsbeauftragten der Kreisverwaltung oder Ihrer Stadt oder Gemeinde in Verbindung. Wir freuen uns auf Sie, wenn sie beispielsweise
- Interesse an frauen- und kommunalpolitischen Themen haben,
- Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen im Landkreis Hameln-Pyrmont machen möchten,
- mit anderen Frauen gemeinsam Projekte planen und durchführen möchten,
- Fragen zum Wiedereinstieg in den Beruf haben,
- sich über Weiterbildungsangebote informieren wollen,
- ein Beratungsgespräch vereinbaren möchten,
- Referentinnen zu gleichstellungspezifischen Themen suchen,
- Informationsmaterial benötigen,
- die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten näher kennen lernen möchten oder
- Ihre verfassungsmäßigen Rechte einfordern wollen.