Amt für Zuwanderung
Aktuelles: Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Für weitere Informationen über die automatische Verlängerung von Aufenthaltstiteln klicken Sie bitte hier.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Zuwanderung sind Ansprechpartner für die im Landkreis Hameln-Pyrmont lebenden ausländischen Staatsangehörigen, auch für deutsche Staatsangehörige, die z. B. die Einreise aus dem Ausland zu Besuchszwecken oder aus Anlass der Familienzusammenführung wünschen.
Befindet sich Ihr Wohnort im Landkreis Hameln-Pyrmont, sind wir Ihre zuständige Ausländerbehörde.
Ausnahme: Liegt Ihr Wohnsitz im Einzugsbereich der Stadt Hameln, ist die Ausländerbehörde der Stadt Hameln für Sie zuständig.bspw.
Hier gelangen Sie zum Serviceportal und zu den Dienstleistungen des Amtes für Zuwanderung.
Die nachfolgende Auflistung der Aufgaben des Amtes für Zuwanderung soll einen kurzen Überblick über die wesentlichen Aufgaben geben:
Ausländerangelegenheiten:
Jeder Ausländer unterliegt den internationalen und nationalen rechtlichen Bestimmungen, um seine Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik zu gestalten. Der Ausländerbehörde obliegt es, sich um die Erteilung und die Ablehnung der Aufenthaltsrechte in ihrem Zuständigkeitsbereich zu kümmern.
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAt):
Als Nachweis für ein Aufenthaltsrecht dient der elektronische Aufenthaltstitel. Nachdem das Aufenthaltsrecht auf legaler Weise erworben wurde, wird ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAt) bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt. Der eAt wird in Checkkartenformat erteilt, welcher als Ausweis und Aufenthaltsnachweis dient.
Verpflichtungserklärung:
Wenn Drittstaatsangehörige den Aufenthalt aus touristischen Zwecken nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass hier lebende Personen eine Verpflichtung abgeben, um einen Drittstaatsangehörigen als Gast einzuladen. Klicken Sie hier für weitere Informationen.
Einbürgerung:
Bürgerinnen und Bürger, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und dauerhaft in Deutschland leben, können sich einbürgern lassen. Die zuständige Einbürgerungsbehörde überprüft die Voraussetzungen und unterstützt den Einbürgerungsprozess.