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Bodenschutzbehörde

Die Bodenschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont verbindet die Ziele hinsichtlich des Schützens und Bewahrens des Schutzgutes Boden mit den heutigen Anforderungen, die an den Untergrund gestellt werden.

Der Boden ist als unvermehrbarer Bestandteil unseres Lebens in seiner Vielfältigkeit und Funktionalität zu schützen. Gleichzeitig werden an den Boden zahlreiche Ansprüche gestellt, die mit den speziellen Funktionen des Bodens zu vereinbaren sind. So werden täglich 129 ha Boden für Siedlungs- und Verkehrsflächen neu versiegelt und damit dem natürlichen Gleichgewicht der Umwelt entzogen. Daher ist es erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen und das Bewusstsein dahingehend zu prägen, dass der Boden ein unvermehrbares, natürliches Gut darstellt und seine natürlichen Bodenfunktionen durch die Versiegelung unwiederbringlich verloren gehen.

Die Bodenschutzbehörde ist weiter zuständig für die Altlasten im Landkreis Hameln-Pyrmont. Neben der Auskunft aus dem bereits vorhandenen Altlastenkataster ist auch die Erfassung weitere Altlasten, sowie die Fortführung des Verzeichnisses ein weiterer Tätigkeitsbereich der Bodenschutzbehörde

Das Aufgabenfeld der Bodenschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont untergliedert sich in folgende Bereiche:

  • Bodenschutz
  • Altlasten
  • Altlastenkataster
  • Sanierung/Sicherung von schädlichen Bodenveränderungen