Team Jugendhilfeplanung & Ressourcensteuerung
Das Team besteht neben der Fachstelle für die Jugendhilfeplanung unter anderem aus den Fachstellen der Koordination Frühe Hilfen, der Kreisjugendpflege, der Jugendsozialarbeit, der Sozialraumkoordination und der Qualitätsentwicklung. Zudem gehören die interne Fachberatung Kinderschutz sowie die Koordination & Prävention im Kinderschutz zu dem Team.
Ziel des Teams ist die Durchführung einer ganzheitlichen Jugendhilfeplanung entsprechend § 80 des achten Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe zur strategischen Ausrichtung des Amtes für Jugend und Inklusion.
Wichtig ist die enge Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden sowie die Beteiligung der freien Träger, Vereine und Verbände und der Bürgerinnen und Bürger. Dieser Planungsansatz soll in den nächsten Jahren gemeinsam ausgebaut und zur Umsetzung gebracht werden, hierbei wird die Qualitätsentwicklung eine wesentliche Grundlage sein.
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Qualitätsentwicklung
Der Aufgabenbereich der Qualitätsentwicklung gem. §§ 79, 79 a SGB VIII bezieht sich uneingeschränkt auf alle Leistungen und Aufgaben in der Kinder – und Jugendhilfe. Die Aufgaben der Qualitätsentwicklung liegen dementsprechend sowohl im internen Bereich, mit primärer Wirkung innerhalb des Amtes für Jugend und Inklusion als auch im externen Bereich. Hier geht es in erster Linie um die Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Kinder- / Jugendhilfe unter Qualitätsentwicklungsgesichtspunkten.
Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung dient als planerische Grundlage für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe und ist Grundlage für die bedarfsorientierte und passgenaue Entwicklung von Jugendhilfeangeboten.
Die Aufgabe ist als Querschnittsaufgabe in allen Arbeitsbereichen des örtlichen Jugendhilfeträgers zu sehen. Die Stelle „Jugendhilfeplanung“ erfüllt die Rolle eines Impulsgebers für die unterschiedlichen Arbeitsbereiche. Zudem spielt die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe eine wesentliche Rolle.
Koordination & Prävention im Kinderschutz
Aufgabe dieser Stelle ist es, die fallunabhängige Vernetzung rund um das Thema „Kinderschutz“ im Landkreis Hameln-Pyrmont voranzubringen. Ein Arbeitsschwerpunkt liegt in der Umsetzung der Maßnahmen des „Präventionskonzeptes gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ Hierzu gehört beispielsweise die Organisation und Koordination von Fortbildungen im Bereich des Kinderschutzes für Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige. Bei Interesse an einer Schulung im Kinderschutz nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Wenn Sie gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bei einem Kind/Jugendlichen wahrnehmen, haben Sie die Möglichkeit, sich anonymisiert beraten zu lassen. Im externen Verfahrensablauf finden Sie die notwendigen Kontaktdaten.
Auf dem Kinderschutz-Portal Niedersachsen sind wichtige Informationen über Erkenntnisse und Aktivitäten zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung abrufbar.
Interne Fachberatung Kinderschutz
Die Interne Fachberatung führt die Kinderschutzschulungen und Fortbildungen der Mitarbeitenden der Kreisverwaltung durch bzw. organisiert diese und steht bei konkreten Fragen in der Fallarbeit zur Verfügung.
Die Interne Fachberatung koordiniert ebenfalls die Netzwerktreffen der Insoweit erfahrenen Fachkräfte der freien Träger im Landkreis Hameln-Pyrmont.
Koordination Frühe Hilfen
Grundlage des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz als auch des Achten Buch des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen präventiv zu schützen und das Recht auf Förderung der kindlichen Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit durch Unterstützung der staatlichen Gemeinschaft zu verwirklichen.
Um das zu gewährleisten, sollen die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung durch ein multiprofessionelles und aufeinander abgestimmtes Angebot präventiv unterstützt werden. Das gilt auch für Fragen zur Partnerschaft und Sorge um ein Kind bzw. Jugendlichen als auch in Krisensituationen bei Trennungen und Scheidungen. Damit alle werdenden und gewordenen Eltern gleichermaßen von den Unterstützungsangeboten wissen, sollen sie über die Leistungsangebote informiert werden. Diese Information ist Teil der Aufgabe der Koordinierungsstelle der Frühen Hilfen. Das Schwangerschaftshandbuch „Eins und Eins macht Drei“ und das Familienhandbuch „Vom ICH zum WIR“ zeigen Fachkräften wie auch Eltern die Übersicht über die Angebote für Schwangere wie für Familien mit Kindern von 0-3 Jahren auf.
Um Erziehungsberechtigte im Einzelfall gezielt zu unterstützen, werden Familienhebammen eingesetzt. Auch das wird über die Koordinierungsstelle der Frühen Hilfen umgesetzt.
Weiterführende Informationen rund um die Frühen Hilfen finden Sie hier.
Kreisjugendpflege
Gesetzlicher Auftrag der Jugendarbeit ist es, jungen Menschen Angebote zur Verfügung zu stellen, die sie in ihrer Entwicklung fördern, an ihren Interessen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen.
Schwerpunkte sind:
- außerschulische Bildung
- Sport- und Spielangebote
- arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Veranstaltungen und Angebote
- internationale Jugendarbeit
- Kinder- und Jugenderholung
- Jugendberatung
Die Kreisjugendpflege unterstützt Angebote durch fachliche Beratung und Finanzierung. Dabei ist die Kreisjugendpflege Bindeglied zwischen unterschiedlichen Arbeitsgruppen und Ansprechpartner für die meist ehrenamtlich Tätigen in ca. 400 Vereinen, Verbänden und Initiativen im Landkreis. Diese bilden gemeinsam mit den kommunalen Jugendpflegerinnen und Jugendpflegern der Städte und Gemeinden ein Netzwerk, das Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ein vielfältiges Angebot zur Verfügung stellt.
Die Angebote sollen Kinder und Jugendliche ermutigen und befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen wie z. B. Alkohol und Drogen zu schützen. Weiterhin sollen sie sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortung befähigen. Neben Kindern und Jugendlichen selbst richten sich die Angebote an Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer.
Sozialraumkoordination
Die Sozialraumkoordination unterstützt die Vernetzung der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe u.a. durch die Beteiligung an der Sitzungsplanung und Durchführung der Sozialraum-Arbeitsgemeinschaften (Sozialraum-AGs) statt.
Derzeit sind die Sozialraum-AGs in Hameln-Nord, Bad Pyrmont, Bad Münder und Aerzen aktiv, in denen sich interessierte Akteure beispielsweise aus Kindertagesstätten, Schulen, Kirchen, Vereinen, Verbänden, Polizei, und öffentlicher Verwaltung für das soziale Miteinander im Gebiet der AG engagieren. Damit sind die Arbeitsgemeinschaften wichtige Partner der Jugendhilfe, die auf die Interessen und Bedarfe der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigten in den jeweiligen Sozialräumen rechtzeitig aufmerksam machen.
Die kreisweite Vernetzung der Arbeitsgemeinschaften wird über „Runde Tische“ und Teilprojekte gefördert. Die Sozialraumkoordination berät die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises bei der Entwicklung von sozialraumorientierter Kinder- und Jugendarbeit.
Als aktuelles Projekt läuft bspw. die Begleitung des Bündnisses gegen Armut bei Kindern und Jugendlichen.
Koordination Jugendsozialarbeit
Die Aufgabe der Jugendsozialarbeit ist es, eine Angebotsstruktur zu entwickeln und zu sichern, die sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen bei ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung, dem Einstieg in die Arbeitswelt und bei der sozialen Integration unterstützt.
Im Landkreis Hameln-Pyrmont gibt es bereits zahlreiche Angebote im Bereich der Jugendsozialarbeit.
Beispiele sind das SALÜ Projekt und das PACE Projekt. Diese und weitere Projekte übergreifend zu koordinieren, zu evaluieren und miteinander zu vernetzten ist Kernaufgabe der Fachstelle Koordination Jugendsozialarbeit.