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Übernahme der Gebühren für die Nachmittagsschulbetreuung

Die Nachmittagsbetreuung versteht sich als schulergänzende Betreuungsform. Betreut werden Kinder ab sechs Jahre bis elf Jahre, abhängig vom jeweiligen Angebot der Schule. An fast allen Grundschulen gibt es Nachmittagsbetreuungsgruppen. Nach der Schule bekommen die Kinder hier ein Mittagessen und eine Betreuung bis etwa 16 Uhr.

Die Kinder können jeweils für ein Betreuungsjahr, also ein Schuljahr, angemeldet werden. Dieses beginnt unabhängig von Ferienzeiten am 1.8. eines Jahres und endet am 31.7. des Folgejahres. Grundschulkinder aus dem gesamten Stadtgebiet können dafür bei der Stadt Hameln angemeldet werden. 

Nachmittagsschulbetreuung Hort
Für Kinder von 6-11 Jahren Für Kinder von 6-14 Jahren

Die Nachmittagsbetreuung versteht sich als schulergänzende Betreuungsform mit der Konzentration auf Sozialverhalten, Bewegung, Spiel, Spaß und Entspannung.

Bei der Hortbetreuung handelt es sich um ein pädagogisches Konzept. 
Nach der Schule bekommen die Kinder hier ein Mittagessen. Während der Betreuungszeit können die Kinder auch ihre Hausaufgaben machen. Die Mitarbeitenden geben bei Bedarf kleinere Hilfestellungen. Eine umfassende Hausaufgabenhilfe wird allerdings nicht angeboten. Die Betreuung findet in einem anderen Gebäude statt. Kinder werden von den Schulen abgeholt. Danach wird zu Mittag gegessen, parallel erfolgt auch Freizeitgestaltung.
Keine Ferienbetreuung. Ferienbetreuung wird im Hort angeboten.

Die Voraussetzungen für die Übernahme der Gebühren für die Nachmittagsschulbetreuung durch den Landkreis sind in den Fällen erfüllt, in denen

1.) den Eltern die Übernahme der Kosten nicht zuzumuten ist, dies ist dann der Fall, wenn
  • das Einkommen einen bestimmten individuell errechneten Betrag unterschreitet oder
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen: ALG II-Leistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 2.) die Förderung für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist (Nachweis Allgemeiner Sozialer Dienst); auch hier müssen die unter Punkt 1.) genannten Voraussetzungen gegeben sein.

Checkliste zur Antragstellung:

  • ausgefüllter Antrag auf Übernahme der Kosten einer Nachmittagsschulbetreuung
  • ausgefüllter Ermittlungsbogen zur Feststellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belege (nur bei Erwerbseinkommen ohne Bezug von Leistungen)
  • schriftlicher Nachweis über die täglichen Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber
  • aktueller Leistungsbescheid