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Förderung von Ferienfreizeiten

Ferienfreizeiten werden für Kinder und Jugendliche im Alter von sieben Jahren bis achtzehn Jahren gefördert. 

Die Anmeldungen zur Ferienfreizeit erfolgen über den jeweiligen Veranstalter.

Die Voraussetzungen für die Förderung der Ferienfreizeiten durch den Landkreis sind in den Fällen erfüllt, in denen den Eltern die Übernahme der Kosten nicht zuzumuten ist, dies ist dann der Fall, wenn

  • das Einkommen einen bestimmten individuell errechneten Betrag unterschreitet oder
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen: ALG II-Leistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Pro Person können insgesamt zwei Ferienaufenthalte beantragt und unter den vorab geprüften Voraussetzungen bewilligt werden.