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Abrechnung der Hilfen

Nachdem die bedarfsgerechte Hilfe in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form durch den Allgemeinen Sozialen Dienst -ASD- oder das Team Inklusion festgestellt wurde, erfolgt die verwaltungsmäßige und finanzielle Umsetzung der Jugendhilfebedarfe durch die genannten Ansprechpersonen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

Hierzu gehören
  • die Abwicklung der vom ASD oder Team Inklusion festgestellten ergänzenden Hilfen.
  • die Klärung von Fragen zu Sonderaufwendungen, Beihilfen oder Zuschüssen.
  • die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gemäß § 104 Abs.1 Satz 4 SGB X.
Als Ansprechpersonen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Herr Ceylan Buchstabenbereich: A-Ko
Frau Käse   Buchstabenbereich: Kp-Ric
Frau Brandau Buchstabenbereich: Rid-Z

Information für Jugendhilfeeinrichtungen:

Die für die festgestellten Hilfen notwendigen Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung werden im Einrichtungsmanagement verwaltet und sind dort vor Beginn der Maßnahmen vorzulegen.