Abrechnung der Hilfen
Nachdem die bedarfsgerechte Hilfe in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form durch den Allgemeinen Sozialen Dienst -ASD- oder das Team Inklusion festgestellt wurde, erfolgt die verwaltungsmäßige und finanzielle Umsetzung der Jugendhilfebedarfe durch die genannten Ansprechpersonen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
- die Abwicklung der vom ASD oder Team Inklusion festgestellten ergänzenden Hilfen.
- die Klärung von Fragen zu Sonderaufwendungen, Beihilfen oder Zuschüssen.
- die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gemäß § 104 Abs.1 Satz 4 SGB X.
Herr Ceylan | Buchstabenbereich: A-Ko |
Frau Käse | Buchstabenbereich: Kp-Ric |
Frau Brandau | Buchstabenbereich: Rid-Z |
Information für Jugendhilfeeinrichtungen:
Die für die festgestellten Hilfen notwendigen Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung werden im Einrichtungsmanagement verwaltet und sind dort vor Beginn der Maßnahmen vorzulegen.