Naturschutzamt
Das Naturschutzamt besteht aus den vier nachfolgend genannten Fachbehörden:
- Untere Naturschutzbehörde
- Untere Landwirtschaftsbehörde
- Untere Waldbehörde
- Untere (Archäologische) Denkmalschutzbehörde
Aufgabenschwerpunkte der Unteren Naturschutzbehörde
Gebietsschutz
- Neuausweisung, Überwachung und Betreuung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen
- Erfassung, Überwachung und Betreuung von gesetzlich geschützten Biotopen
- Zuständigkeit für die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete und Vogelschutz-gebiete des Europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 auf dem Gebiet des Landkreises
- Erteilung von Genehmigungen sowie von Befreiungen und Ausnahmen von den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen
- Prüfung des Vorkaufsrechtes nach § 66 Bundesnaturschutzgesetz ("Negativatteste")
Eine Karte der Flora-Fauna-Habitat-, Vogelschutz-, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie der gesetzlich geschützten Biotope und Naturdenkmale finden Sie hier:
Karte der Schutzgebiete
Artenschutz – national und international
- Allgemeiner Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensstätten einschließlich der Organisation von Artenhilfsmaßnahmen
- Management gebietsfremder oder invasiver Arten
- Überwachung des rechtmäßigen Besitzes oder des Handelns mit geschützten Tier- und Pflanzenarten
- Überwachung von Tiergehegen
- Erteilung von Befreiungen und Ausnahmen nach Artenschutzrecht
Landschaftspflege
- Aufstellung des Landschaftsrahmenplans, in welchem die Ziele und Leitbilder des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Landkreis Hameln-Pyrmont festgelegt werden
- Abfassung von naturschutzbehördlichen Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange zu allen raumrelevanten Vorhaben und Fachplanungen
- Genehmigung und Überwachung von Bodenabbauten und -verfüllungen im Landkreis
- Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz
- Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Landkreis durch Umsetzung der Naturschutzförderrichtlinie des Landkreises sowie des Naturschutzförderprogrammes „Lebendige Landschaft Hameln-Pyrmont“
- Organisation des Wettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ auf
Landkreisebene - Durchführung von anlassbezogenen Kontrollen zur Umsetzung von „Cross Compliance“ (Gegenseitige Verpflichtung nach der EU-Verordnung zur gemeinsamen Agrarpolitik)
Aufgabenschwerpunkte der Unteren Landwirtschaftsbehörde
- Abwicklung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs (Grundstücksverkehrsgenehmigung) für Landwirtschafts- und Forstflächen ab einer Größe von 0,5 Hektar (Neu ab 1.9.2022)
(bei Kauf-, Tausch-, Übergabe-, Erbauseinderandersetzungsverträgen etc.) - Anzeige von Pachtverträgen ab einer Größe von 0,5 Hektar (Neu ab 1.9.)
- Wichtiger Hinweis für die Notarinnne und Notare:
Zeugnisse müssen unter 0,5 ha Fläche nicht beantragt werden!
Aufgabenschwerpunkte der Unteren Waldbehörde
- Überwachung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft
- Erteilung von Waldumwandlungsgenehmigungen
- Erteilung von Erstaufforstungsgenehmigungen
- Abfassung von waldbehördlichen Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
- Anordnung von Wiederaufforstungen
Aufgabenschwerpunkte der Archäologischen Denkmalschutzbehörde
- Schutz und Sicherung archäologischer Bodendenkmale im Landkreis
- Erteilung von Such- und Grabungsgenehmigungen
- Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen bzw. Abfassung von denkmalschutzrechtlichen Stellungnahmen zu Vorhaben anderer Fachplanungen
- Führung des Kulturdenkmal-Verzeichnisses