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Beistandschaft/Elterngeld/Unterhaltsvorschuss

Hinter dieser Überschrift steht ein Veraltungsbereich in dem in drei Arbeitsbereichen eine Vielzahl von Arbeiten für Kinder und deren Eltern geleistet wird:

Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften sind dann erforderlich wenn Eltern ihre Kinder nicht mehr oder nicht ausreichend vertreten können.

Die Beistände unterstützen, wenn Abstammungs- oder Unterhaltsfragen zu klären sind.

Um finanzielle Hilfen geht es auch beim Elterngeld, das nach der Geburt eines Kindes hilft, den Verzicht auf Erwerbstätigkeit auszugleichen.