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Kreiskasse

In der Kreiskasse werden die Einnahmen des Kreises gebucht und die rechtzeitige Leistung der Ausgaben veranlasst.

  • Haben Sie Fragen zum Zahlungsverkehr, können Sie diese telefonisch bei den Mitarbeitern/Innen der Buchhaltung klären.
    Wichtig ist hierbei das Kassenzeichen, soweit es Ihnen bekannt ist.
  • Haben Sie Fragen zum Inhalt der Bescheide oder zur Rechtmäßigkeit, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt, welches den Bescheid erlassen hat. 

Wenn Sie die Zahlung nicht rechtzeitig oder in einer Summe leisten können, warten Sie nicht, bis zusätzliche Kosten für Mahnung und Vollstreckung entstanden sind. Sie können beim zuständigen Amt einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung stellen.
Wenn eine Einnahme bei Fälligkeit nicht auf einem Konto der Kreiskasse eingegangen ist, erfolgt zunächst die schriftliche Mahnung mit Mahngebühren.
Spätestens jetzt sollten Zahlungspflichtige die Zahlung leisten, denn danach erfolgt die Vollstreckung durch die Zentrale Vollstreckungsbehörde. Hierdurch entstehen weitere vermeidbare Kosten (Vollstreckungskosten).


Zahlungsform

Grundsätzlich erfolgen Einzahlungen unbar über ein Konto der Kreiskasse (siehe rechts).

Wichtig bei der Einzahlung ist die Angabe eines Verwendungszwecks, in der Regel das Kassenzeichen.
Unklare Zahlungseingänge führen zu Nachfragen und ziehen unter Umständen vermeidbare Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen nach sich.

Sie können aber auch das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen.
Die Kreiskasse zieht dann die fälligen Forderungen termingerecht von Ihrem Konto ein. Dafür benötigen wir von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat. Nähere Informationen zu SEPA erhalten Sie bei allen Banken und Sparkassen und im Internet.
 
Für Bareinzahlungen steht Ihnen die Kreiskasse im Rahmen ihrer Öffnungszeiten zur Verfügung.