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Heimaufsicht

Die Heimaufsicht wird in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Holzminden für beide Landkreise gemeinschaftlich wahrgenommen. Sie ist für die Beratung und Überwachung von Senioren- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Tagespflege in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden und der Stadt Hameln zuständig.

Gesetzliche Aufgabe der Heimaufsicht ist es, die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse von Bewohnerinnen und Bewohnern in Senioren- und Pflegeinrichtungen zu schützen und darauf zu achten, dass eine nach anerkannten Standards entsprechende Qualität der Pflege und sozialen Betreuung, des Wohnens und der Verpflegung sichergestellt ist.

Die Heimaufsicht berät und informiert die Bewohnerinnen und Bewohner, die Tagespflegegäste, deren Angehörige sowie Bewohnervertretungen und Bewohnerfürsprecherinnen und -fürsprecher über die jeweiligen Rechte und Pflichten.

Außerdem berät und informiert sie zum einen Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, über Heime und über die dort jeweils bestehenden Rechte und Pflichten der Beteiligten, sowie zum anderen die Träger von Betreuungsdiensten, die Leistungen der ambulanten Versorgung für Wohngemeinschaften erbringen oder erbringen wollen, über ihre Rechte und Pflichten.

Oberstes Ziel der Aufgabenwahrnehmung bleibt das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Anspruch auf Selbständigkeit und Selbstbestimmung.

Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) sowie die dazu ergangenen Verordnungen bezüglich Personal, baulichen Mindestan-forderungen und Mitwirkung von Bewohnervertretungen.

Ihre Aufgaben nimmt die Heimaufsicht durch angemeldete und unangemeldete regelmäßige oder anlassbezogene Überprüfungen in den Einrichtungen vor. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der Beratung und Unterstützung der Einrichtungen.

Haben Sie Beschwerden über eine Einrichtung, die mit den Verantwortlichen - Heimleitung, Pflegedienstleitung – nicht einvernehmlich geklärt werden konnten, können Sie sich an die Heimaufsichtsbehörde wenden. Hinweisen und Beschwerden wird auch anonym und ohne Anmeldung nachgegangen.

Sollten Sie uns aufgrund häufiger Außentermine einmal nicht telefonisch erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten auf dem Anrufbeantworter oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Betriebsaufnahme Alten-/ Pflegeheim: Genehmigung - Betrieb