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Kämmerei
Das Wort „Kämmerei“ leitet sich von dem lateinischen Wort „camera“ (Kammer) ab und war in den Verwaltungen der Fürstenhöfe ein fester Begriff für die Leitung der Finanzen. In der heutigen Zeit steht der Begriff für die Finanzverwaltung der Städte, Gemeinden und Landkreise.
Die Kämmerei ist für die Finanzen des Landkreises zuständig.
Zu den Aufgaben der Kämmerei gehören insbesondere
- die Erstellung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung,
- die Erstellung des Jahresabschlusses,
- die Festsetzung der Kreisumlage und die Berechnung des Finanzausgleiches,
- die Bearbeitung von Spenden sowie
- die Festsetzung der Jagdsteuer.