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Wahlen

Auf dieser Seite informieren wir Sie zu den Terminen der anstehenden Wahlen sowie zu den Ergebnissen zurückliegender Wahlen. Außerdem finden Sie hier allgemeine Informationen zum Thema Wahlen. 

Wahltermine- und Ergebnisse

Herbst 2027

Landtagswahlen

13.09.2026

Kommunalwahlen

23.02.2025

Bundestagswahlen

09.06.2024

Europawahl

09.10.2022

Nds. Landtag

12.09.2021

Kreistag

26.09.2021

Bundestag

05.04.2020

Landrat (Stichwahl)

08.03.2020

Landrat

26.05.2019

Europäisches Parlament

15.10.2017

Nds. Landtag

24.09.2017

Bundestag

11.09.2016

Kreistag

25.05.2014

Europäisches Parlament

06.10.2013

Landrat (Stichwahl)

22.09.2013

Bundestag

16.09.2011

Kreistag

07.06.2009

Europäisches Parlament



Infos für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Wahlen können nur durchgeführt werden, wenn Sie als wahlberechtigte Person ehrenamtlich mithelfen. Ohne diese persönliche Unterstützung, auch von Ihnen, wären Wahlen sonst nicht zu stemmen. Engagieren Sie sich bei Wahlen, denn Wahlen prägen unsere freiheitliche Gesellschaft.


Wie werde ich Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer?

Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen. Sie sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden. Bei Interesse wenden Sie sich daher bitte unmittelbar an Ihre Gemeinde. 



Welche Aufgaben haben Wahlhelferinnen und Wahlhelfer? Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl

  • Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum

  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses

  • Überprüfung von Wahlscheinen

  • Ausgabe des Stimmzettels

  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis

  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,

  • Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung

  • Zählung der Wähler

  • Zählung der Stimmen

  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird

  • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer des Wahlvorstandes eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist.

Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung. Üblicherweise wird in zwei Schichten gearbeitet, sodass man entweder am Vormittag oder am Nachmittag des Wahltages im Einsatz  ist. Lediglich zur Auszählung ab 18:00 Uhr müssen alle Wahlvorstandmitglieder anwesend sein. 

Wahl-ABC

Das Wahl-Lexikon des Bundeswahlleiters mit Erläuterungen und Definitionen zu einzelnen Begriffen soll über die Bundestagswahl und Europawahl informieren und zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen beitragen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landes- und Bundeswahlleitung.