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21.01.2022

Rasanter Anstieg der Corona-Fallzahlen erfordert Handlungsbedarf im Gesundheitsamt

Die Zahl der positiv getesteten Personen steigt auch im Landkreis Hameln-Pyrmont von Tag zu Tag deutlich an: waren es am Montag noch 68 und am Dienstag 122 neue Fälle, wurden am Mittwoch bereits 251 Neuinfektionen gezählt. Die Gesamtzahl der akut Erkrankten hat am Mittwoch erstmals die 1000er-Marke überschritten und liegt aktuell bei 1064 Fällen.

Diese Entwicklung bringt auch das Gesundheitsamt in Hameln an seine Kapazitäts- und Belastungsgrenzen und erfordert Handlungsbedarf.

Von Beginn der Pandemie an wurde dort kontinuierlich eine umfassende Kontaktnachverfolgung durchgeführt, um möglichst die Kontrolle über das Infektionsgeschehen im Landkreis Hameln-Pyrmont zu behalten. „Doch das ist jetzt aufgrund der rasant ansteigenden Fallzahlen nicht mehr leistbar“, erklärt Dr. Silke Farin, Leiterin des Gesundheitsamtes.

Mit Blick auf die sich so rasend schnell verbreitende Omikron-Variante war die Entwicklung der Fallzahlen, die noch weiter ansteigen werden, auch hier vor Ort absehbar. Daher konnten schon Vorbereitungen zur Umstellung der Prozesse getroffen werden, die jetzt zur Umsetzung kommen.

Bisher wurden die mit dem Corona Virus infizierten Personen (sog. Indexe) telefonisch kontaktiert, informiert und deren enge Kontaktpersonen aufgenommen, welche ebenfalls einen Anruf der Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes bekommen haben. Dies ist bei der aktuellen Lage nun nicht mehr möglich. Zukünftig werden die Indexpersonen vom Gesundheitsamt zwei SMS erhalten. Über die erste SMS wird ein Link zu einem Kontaktformular verschickt, welches ausgefüllt und an das Gesundheitsamt zurückgesendet werden muss. Die zweite SMS beinhaltet einen Link zu Informationen, der vom Index an seine engen Kontaktpersonen weitergeleitet werden kann.

Aufgrund der Nds. Absonderungsverordnung ist eine verpflichtende Absonderung auch nicht mehr abhängig von einer mündlichen und schriftlichen Anordnung des Gesundheitsamtes.

Vielmehr ist jede COVID-19 krankheitsverdächtige Person, jede positiv getestete Person, jede Verdachtsperson und jede Kontaktperson gemäß der Verordnung verpflichtet, sich unverzüglich in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort abzusondern. Index- und Verdachtspersonen sind darüber hinaus per Verordnung dazu aufgefordert, umgehend ihre engen Kontaktpersonen zu informieren.

Personen, die sich mit COVID-19 infiziert haben, sowie deren enge Kontaktpersonen müssen sich in der Regel zehn Tage in häusliche Isolation bzw. Quarantäne begeben. Infizierte und Kontaktpersonen haben die Möglichkeit, die Zeit der Absonderung durch einen negativen PCR-Test oder einen negativen Schnelltest einer anerkannten Teststelle zu verkürzen.   

Entsprechende Informationen für Kontaktpersonen und positiv getestete Personen sind hier zu finden.

Die telefonische Kontaktaufnahme von Seiten des Gesundheitsamtes wird mit diesem Vorgehen auf ein nötiges Minimum reduziert.

Die Umstellung der Vorgehensweise setzt in hohem Maße auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, im Falle eines positiven Testergebnisses eigeninitiativ die entsprechen Maßnahmen zur Ermittlung der engen Kontaktpersonen zu ergreifen und die Vorschriften der Absonderungsverordnung zu befolgen.

„Wir befinden uns alle nach wie vor in einer pandemischen Lage, die sich stetig ändert und in der wir so gut wie möglich handlungsfähig bleiben müssen. Daher war es jetzt unvermeidbar, unsere Abläufe im Gesundheitsamt lagegerecht anzupassen, um uns auf das Wesentliche fokussieren zu können“, sagt Dr. Farin.