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03.01.2022

Ab dem 4. Januar 2022 Maskenpflicht bei Corona-Demos im Landkreis Hameln-Pyrmont

Der Landkreis Hameln-Pyrmont erlässt als zuständige untere Versammlungsbehörde eine Allgemeinverfügung über die Pflicht zum Tragen von Mund- Nase-Bedeckungen für Teilnehmende bei Versammlungen i.S.v. § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Versammlungsgesetz.

Damit wird, auch bei nicht ordnungsgemäß angezeigten Versammlungen (sogenannte „Spaziergänger“), das Tragen einer FFP2-Maske (oder eines gleichwertigen Schutzniveaus) verpflichtend angeordnet. Das Tragen einer medizinischen Maske ist hingegen nicht ausreichend.

Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 04. Januar 2022 für das gesamte Kreisgebiet, mit Ausnahme der Städte Hameln und Bad Pyrmont – die die Aufgaben der unteren Versammlungsbehörde in eigener Zuständigkeit wahrnehmen und entsprechende Allgemeinverfügungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit erlassen werden. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern gem. § 1 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung gilt im Übrigen weiterhin.

Mit Erlass vom 30. Dezember 2021 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport den nachgeordneten Versammlungsbehörden verbindliche Vorgaben zum Umgang mit nicht angezeigten Versammlungen gemacht. Diese werden mit der Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont vom 03. Januar 2022 umgesetzt. Die Allgemeinverfügung ist zunächst befristet bis zum 31. Januar 2022.

„Auch hier bei uns im Landkreis finden inzwischen vermehrt nicht angezeigte Versammlungen statt. Das ist so nicht hinnehmbar und daher begrüße ich es, dass das Land Niedersachsen sich für ein einheitliches und landesweites Vorgehen entschieden hat“, so Landrat Dirk Adomat.

Damit haben im Falle von Verstößen jetzt auch die Ordnungsbehörden eine klare Handhabe, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten und Bußgelder zu veranlassen.

„Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, allerdings nicht unter Umgehung des Versammlungsrechts mit als „Spaziergang“ getarnten Versammlungen, die nicht angezeigt werden und die auch keinerlei Sicherheits- und Hygieneregeln einhalten“, betont der Landrat.

Dieses Verhalten ist aus Sicht von Landrat Dirk Adomat in höchstem Maße unverantwortlich und führt zu einer Ungleichbehandlung all derjenigen, die sich an die Regeln halten. Ein solches Verhalten kann daher nicht weiter folgenlos hingenommen werden.

Die Allgemeinverfügung ist hier zu finden.