Corona-Schnelltests im Landkreis Hameln-Pyrmont
Der Bund bezahlt allen Bürgerinnen und Bürgern ab sofort einen Schnelltest pro Woche. Dieses Angebot geht auf den vereinbarten Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin zurück. Die so ergänzte nationale Teststrategie soll bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden. So sind Testungen in teilnehmenden Arztpraxen und Apotheken sowie künftig auch in Zahnarztpraxen und ausgewählten Testzentren möglich.Eine Übersicht ist in den nachfolgenden Tabellen zu finden.
Kommunale Testmöglichkeiten
Flecken Aerzen Seniorenstift Aerzen Bahnhofstr. 17a |
Montag |
Mittwoch |
Stadt Bad Münder Rote Schule Angerstr. 15 |
Freitag |
Dienstag |
Stadt Bad Pyrmont Konzerthaus Heiligenangerstr. 32 |
Donnerstag |
Montag |
Flecken Coppenbrügge hier anklicken |
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Gemeinde Emmerthal |
Dienstag |
Donnerstag |
Stadt Hameln (WBZ) hier anklicken | ||
Stadt Hameln (HKS) Am Remtebach 3 31789 Hameln |
Freitag 11.00 - 15.00 Uhr |
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Stadt Hameln hier anklicken |
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, Samstag 10.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr |
Stadt Hameln hier anklicken EcoCare Testzentrum Reimerdeskamp Str. 9 31787 Hameln |
Montag bis Samstag 9.00 - 19.00 Uhr |
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Stadt Hess. Oldendorf Segelhorster Str. 2a |
Mittwoch 11.00 - 14.00 Uhr |
Freitag |
Flecken Salzhemmendorf hier anklicken |
Testmöglichkeiten bei Ärzten und Apotheken
Arztauskunft Niedersachsen (Anleitung für die Homepage) | https://t1p.de/1zhk |
Apothekensuche (COVID-19 Schnelltest) | https://t1p.de/2s62 |
Die Teststrategie des Landes Niedersachsen sieht vor, dass die flächendeckenden Schnelltests auch durch vom Landkreis beauftragte Dritte geleistet werden. Sofern Sie selbst ein Testangebot unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen an Teststellen zur Anwendung von SARS-CoV-2 PoC-Antigen-Schnelltests unterbreiten möchten, wenden Sie sich bitte an gesundheitsamt@hameln-pyrmont.de.
Rechtsgrundlagen
Allgemeinverfügung - Vorläufige Beauftragung zur Durchführung von Bürgertestungen
Anlage zur Allgemeinverfügung - Mindestanforderungen an Teststellen